• Arbeitsagenturen dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erst 2024 elektronisch abrufen
• AUB kann auch über eServices oder Kunden-App eingereicht werden
Arbeitgeber sind ab 1. Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Für Kunden der Agenturen für Arbeit und Jobcenter gilt diese Neuerung allerdings nicht. Sie müssen bei einer Arbeitsunfähigkeit weiterhin eine Continue reading „‚AUB‘ muss bei Arbeitsagentur auch weiterhin vorgelegt werden“