SPD-Abgeordneter Tobias Eckert informiert über verbesserte Förderung der Musikschulen im Kreis Limburg-Weilburg

Die Musikschulen in Hessen bekommen deutlich mehr Geld vom Land – und zwar schon in diesem Jahr. Das kommt auch den Musikschulen in Limburg und Weilburg zugute, wie der heimische Landtagsabgeordnete und hessische SPD-Fraktionsvorsitzende Tobias Eckert mitteilt.
„Ich freue mich sehr darüber, dass das Land unsere Musikschulen auf ein stabiles finanzielles Fundament stellt. Für die Musikschulen im Kreis Limburg-Weilburg bedeutet dies, dass sie noch in diesem Jahr 47.233,17 Euro mehr bekommen als 2024.
Die Mittel verteilen sich wie folgt:
• Kreismusikschule Oberlahn (Weilburg) 17.089,96 Euro mehr.
• Kreismusikschule Limburg 30.143,21 Euro mehr
Der Aufwuchs wird sich bis 2031 kontinuierlich fortsetzen, denn die Förderung für alle hessischen Musikschulen soll in den nächsten sechs Jahren schrittweise verdoppelt werden. Das ist das Ergebnis des so genannten ‚Pakts für die Musikschulen‘, den der hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Timon Gremmels (SPD), in diesen Tagen unterzeichnet hat.
Ich finde, das ist eine sehr gute Nachricht, die gut in die Adventszeit passt, in der traditionell viele Familien zu Hause musizieren. Der Pakt für die Musikschulen bietet den Musikschulen nicht nur mehr Geld, er verbindet die finanzielle Förderung zukünftig auch mit klaren Qualitätsstandards. Berücksichtigt wird dabei, wie gut eine Musikschule in Bezug auf ihre Ausstattung, auf ihre innere Organisation, auf ihre Kooperationen und Projekte sowie auf ihr Personal aufgestellt ist. Damit wird Engagement honoriert, gute pädagogische Arbeit anerkannt und die Weiterentwicklung jeder einzelnen Musikschule unterstützt.
Der ‚Pakt für die Musikschulen‘ wurde von einem Runden Tisch auf den Weg gebracht, an dem außer dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst auch die Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Grünen, die kommunalen Spitzenverbände, der Landesmusikrat Hessen, der Deutsche Tonkünstlerverband Hessen und der Verband deutscher Musikschulen Hessen vertreten waren.
Sie hatten gemeinsam das Ziel, die Musikschulen in Hessen zu stärken, deren Schülerinnen und Schüler von Gebühren zu entlasten und den Lehrkräften nach dem so genannten ‚Herrenberg-Urteil‘ gute Arbeitsbedingungen zu bieten. Ich denke, dieses Ziel ist erreicht.“

Hintergrund zum „Herrenberg-Urteil“
Das „Herrenberg-Urteil“ ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 (Az. B 12 R 3/20 R), die Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Honorar-Lehrkräften hat. Im konkreten Fall ging es um eine Klavierlehrerin an der Musikschule der Stadt Herrenberg, die Klage einreichte. Sie war freiberuflich auf Honorarbasis an der Musikschule tätig. Das BSG entschied, dass die Lehrerin nicht selbstständig, sondern abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig sei. Viele Honorar-Lehrkräfte, die bislang als selbstständig galten, könnten nun als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden, was zu höheren Kosten bei den Musikschulen führt. Um mögliche Folgen des Herrenberg-Urteils abzumildern, hat die Landesregierung im Jahr 2025 zusätzliche 600.000 Euro für die Musikschulen zur Verfügung gestellt. Somit erhält im Jahr 2025 jede Musikschule mehr Fördermittel als 2024. © Swen Bastian