INNENMINISTER ROMAN POSECK ZU DEN HEUTIGEN ENTSCHEIDUNGEN DES VERWALTUNGSGERICHTS WIESBADEN ÜBER DIE AFD-EINSTUFUNG
Roman Poseck: „Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden sind ein Erfolg für das Landesamt für Verfassungsschutz.“
Wiesbaden. Zu den heute zugestellten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden im Verfahren der AfD gegen das Land Hessen hat sich Innenminister Roman Poseck wie folgt geäußert:
„Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden sind ein Erfolg für das Landesamt für Verfassungsschutz. Gleichzeitig zeigen sie auf, wo die AfD auch in Hessen inzwischen steht.
Die AfD hat im Hessischen Landtag zuletzt in Richtung Verfassungsschutz von einem ´Oppositionsbekämpfungsorgan` gesprochen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat bestätigt, dass das Gegenteil der Fall ist. Der Verfassungsschutz handelt auf der Grundlage des geltenden Rechts. Er ist nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet. Es gilt für das Wirken des Verfassungsschutzes allein ein Maßstab: Dieser ist unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Diese Grundlagen unseres Staates gelten für alle, auch für Oppositionsparteien.
Es ist gut und richtig, dass auch das Handeln des Verfassungsschutzes einer engmaschigen justiziellen Kontrolle unterliegt. Es ist selbstverständlich das Recht der AfD, von Rechtsschutzmöglichkeiten Gebrauch zu machen und gegebenenfalls auch weitere Instanzen in Anspruch zu nehmen. Genauso gilt aber, dass Ergebnisse gerichtlicher Verfahren von allen Beteiligten zu akzeptieren sind.
Aus der Entscheidung folgt auch, dass der Verfassungsschutz nach einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr zukünftig die Möglichkeit hat, über Einstufungen und wesentliche Erkenntnisse öffentlich zu berichten. Diese Öffentlichkeitsarbeit ist aus meiner Sicht in einer lebendigen Demokratie notwendig. Es geht dabei nicht um Beeinflussung eines normalen politischen Meinungskampfes, sondern um Transparenz und Aufklärung.
Wir leben in einer wehrhaften Demokratie und in einem funktionierenden Rechtsstaat. Das ist für mich das Fazit dieses Tages.“
(C) HMdIS