Darum geht es:
Die Hessische Steuerverwaltung geht einen nächsten wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Steuererklärung – eine weitere Etappe auf dem Weg zu effizienter und zukunftsorientierter Verwaltung. Mit RaBe (Referenzierung auf Belege) können Belege direkt beim Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung im Programm „Mein ELSTER“ oder anderen RaBe-fähigen Steuerprogrammen online hinterlegt werden.
Zitat Oberfinanzpräsidentin Konstanze Bepperling:
„Mit dem Einsatz von RaBe gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt bei der Digitalisierung der Steuerverwaltung. Für die Bürgerinnen und Bürger ist das Hinterlegen von Belegen einfach und unkompliziert. Von der dadurch forcierten Verkürzung der Bearbeitungsdauer profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie die Steuerverwaltung im gleichen Maße. RaBe ist ein Meilenstein für eine moderne und bürgernahe Steuerverwaltung wie die Hessische Steuerverwaltung.“
Fragen und Antworten Wie funktioniert RaBe?
Die Belege werden durch RaBe direkt mit Werbungskosten, Handwerkerleistungen, Spenden oder weiteren erklärten Ausgaben verknüpft. Das Finanzamt ruft die Belege bei Bedarf einfach per Mausklick ab. Zusätzlicher Rückfragen an die Steuerpflichtigen oder deren steuerliche Berater durch die Finanzämter bedarf es dann nicht mehr. RaBe hilft so dabei, dass Steuererklärungen schneller und effizienter bearbeitet werden, damit sich der Zeitraum zwischen Erklärungsabgabe und Einkommensteuerbescheid weiter reduziert. Über den Belegabruf werden die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger oder deren steuerliche Berater informiert – sie erhalten über das ELSTER-Portal eine entsprechende Nachricht.
Wie ist RaBe entstanden?
Das Verfahren wurde im bundesweiten Programmierverbund KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) entwickelt und ergänzt die bisherigen Optionen zur Belegeinreichung.
Wann und wo steht die RaBe-Funktion zur Verfügung?
Die RaBe-Funktion steht in „Mein ELSTER“ sowie in weiteren RaBe-fähigen Softwareprodukten zur Verfügung. In Hessen erfolgte Anfang Mai die technische Umstellung zum Empfang von Steuererklärungen mit Belegen. Seitdem können Belege für die Einkommensteuererklärungen der Veranlagungszeiträume 2023 und 2024 angenommen werden.
Welche Belege lassen sich der Steuererklärung mit RaBe beifügen?
Sämtliche relevante Belege (zum Beispiel Spendenquittungen, Nachweise für Handwerkerleistungen oder sonstige Rechnungen) können direkt beim Ausfüllen der Steuererklärung hochgeladen und dem passenden Feld – etwa für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen – zugeordnet werden.
Was passiert mit den hochgeladenen Belegen?
Das Finanzamt kann die Belege bei der Bearbeitung der Steuererklärung abrufen, so dass weitere Rückfragen entfallen können. Über den Abruf der Belege erhält man eine Information. Wo finden sich weitere Informationen?
Für weiterführende Informationen, eine ausführliche Erläuterung des Verfahrens sowie eine anschauliche visuelle Darstellung wird das ELSTER-Erklärvideo empfohlen. © HMdF