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Neue Förderrunde des erfolgreichen Programms „Ehrenamt digitalisiert!“ gestartet

„Digitalisierung schafft Zeit – Hessen unterstützt das Ehrenamt“
Neue Förderrunde des erfolgreichen Programms „Ehrenamt digitalisiert!“ gestartet

Limburg / Wiesbaden. Rund 7,7 Millionen Euro hat das Land Hessen in den vergangenen fünf Jahren in Digitalisierungsprojekte von ehrenamtlich getragenen Vereinen und Institutionen investiert. Nun ist die neue Förderrunde des erfolgreichen Programms „Ehrenamt digitalisiert!“ gestartet. Insgesamt stehen für das Jahr 2025 durch den Landeshaushalt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das teilen die heimischen Landtagsabgeordneten Andreas Hofmeister und Christian Wendel erfreut mit.

„Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, sind das Fundament unserer Gesellschaft. Ob im lokalen Sportverein, in sozialen Einrichtungen oder in der Freiwilligen Feuerwehr – sie übernehmen täglich große Verantwortung und tragen maßgeblich dazu bei, dass unser soziales Miteinander funktioniert“, so der Landtagsabgeordnete Christian Wendel. „Mit dem Förderprogramm ‚Ehrenamt digitalisiert!‘ will die CDU-geführte Landesregierung dazu beitragen, das Ehrenamt noch attraktiver zu gestalten und gleichzeitig den organisatorischen Aufwand zu verringern, damit mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben und die schönen Momente verbleibt.“

Landtagskollege Andreas Hofmeister ergänzt: „Seit dem Start des Programms im Jahr 2020 wurden mehr als 800 Bewilligungen zwischen 5.000 und 15.000 Euro erteilt. Das erfolgreiche Programm unterstützt damit zahlreiche Vereinen und Institutionen - gerade auch bei uns im ländlichen Raum. Digitale Technologien bieten zahlreiche Möglichkeiten, die Verwaltung von Ehrenamtsorganisationen zu vereinfachen und zu modernisieren. Das ist besonders wichtig, um Ehrenamtlichen den Rücken freizuhalten. Ohne ehrenamtliches Engagement wäre unsere Sicherheit, unser gesellschaftliches Leben und das kulturelle Angebot in unserer Region nicht denkbar. Daher ist es unsere Pflicht, diese Strukturen zu stärken und voranzubringen.“

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben sollte auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden. Besonders erwünscht sind in sich stimmige und nachhaltige Konzepte.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über eine digitale Antragsplattform. Diese ist vom 23. April bis 8. Mai freigeschaltet. Am Mittwoch, 30. April, 17 Uhr wird zudem eine Online-Präsentation mit Hinweisen zur Antragstellung angeboten. An dieser können alle Interessierten ohne vorherige Anmeldung teilnehmen. Den Link zu den Online-Veranstaltungen, zur Antragsplattform sowie umfassende Informationen zur Förderrichtlinie gibt es unter https://digitales.hessen.de/foerderprogramme/ehrenamt-digitalisiert. © Andreas Hofmeister und Christian Wendel (MdLs)