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Nachbarschaftshilfe – eine Möglichkeit der Unterstützung für alle pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad

Verbraucherberatung Limburg im DHB –
Netzwerk Haushalt, Landesverband Hessen e.V.

Verbraucherberatung informiert:

Nachbarschaftshilfe – eine Möglichkeit der Unterstützung für alle pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad

Die Nachbarschaftshilfe wurde geschaffen als eine Möglichkeit der Unterstützung, für die pflegebedürftige Personen den „Entlastungsbetrag“ einsetzen dürfen.
Benötigt man beispielsweise Hilfe im Haushalt oder zum Einkaufen, wäre der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes schnell verbraucht. Mit einer Nachbarschaftshelferin oder einem Nachbarschaftshelfer kann man sich sehr viel mehr Hilfe leisten, denn die Vergütung orientiert sich in der Regel am Mindestlohn. Es gelten allerdings einige Bedingungen für die Nachbarschaftshilfe, die man unter https://pflege-dschungel.de/nachbarschaftshilfe-hessen nachlesen kann.
Eine Nachbarschaftshelferin oder -helfer darf z.B. nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein oder mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben. Sie oder er muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können, welches man bei der Gemeinde zu diesem Zweck gebührenfrei erhält, und benötigt einen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.
Einen Antrag auf Anerkennung als Nachbarschaftshelferin oder -helfer erhält man im Landkreis Limburg-Weilburg bei der Leitstelle „Älter werden“. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der DHB-Verbraucherberatung in Limburg oder Bad Camberg zu den Öffnungszeiten.

Öffnungszeiten der Beratungsstelle in Limburg sind:
Montag, Mittwoch und Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Außenstelle Bad Camberg: Badehausweg 1
im Familiencentrum FaCe, Tel.: 06434/4028108
Öffnungszeit: Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr

Die Verbraucherberatung befindet sich in Limburg im Haus der Kreishandwerkerschaft, Schiede 32, 1. Stock, Tel.: 06431/22901.

© Landkreis Limburg-Weilburg