Bisher gibt es in der Stadt Limburg die Möglichkeit, E-Fahrzeuge nicht nur an Ladestationen, sondern auch auf allen anderen von der Stadt bewirtschafteten Parkplätzen kostenlos abzustellen. Diese Regelung wird zum Jahresende auslaufen.
Wie der 1. Stadtrat Michael Stanke in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung mitteilte, bleibt es auch über das Jahresende hinaus dabei, dass E-Fahrzeuge an den Ladesäulen und beim Ladevorgang weiterhin kostenfrei parken. Doch auf den übrigen Parkflächen, die von der Stadt betrieben werden, müssen auch E-Fahrzeuge beziehungsweise der Nutzerinnen und Nutzer ab dem neuen Jahr Gebühren zahlen.
Die Regelung des gebührenfreien Parkens für E-Fahrzeuge geht auf einen Haushaltsbegleitbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Dezember 2019 zurück. Mit der Gebührenbefreiung für alle emissionsfreien Fahrzeuge wollte die Stadtverordnetenversammlung Anreize schaffen. Der Beschluss war zeitlich befristet und wurde durch die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Stadtlinie, der für die Bewirtschaftung der städtischen Parkflächen zuständig ist, zuletzt bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
In der Umsetzung erfordert die Gebührenbefreiung jedoch ein erkennbares sichtbares Zeichen, dass es sich um emissionsfreie Fahrzeuge handelt. Allerdings lässt nur einzig und allein das E-Kennzeichnen eine entsprechende Zuordnung des Fahrzeugs zu. Das E-Kennzeichen befindet sich jedoch auch an Fahrzeugen, die keineswegs rein emissionsfrei unterwegs sind. Auch Hybridfahrzeuge werden mit dem E-Kennzeichen ausgestattet, allerdings sind diese in den meisten Fällen nicht elektrisch unterwegs.
„Wir mussten feststellen, dass im Großteil Hybridfahrzeuge unsere Regelung nutzen“, so der 1. Stadtrat in seiner Mitteilung. Anfang des Jahres waren zwei Drittel der im Landkreis zugelassen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen Hybridfahrzeuge. Hinzu kommt für die Stadt und deren Stadtlinie zudem, dass die weitere Förderung der Elektromobilität eine gesellschaftliche beziehungsweise staatliche Aufgabe ist. © Stadt Limburg