Darum geht es: Die Menschen werden immer älter und die Älteren werden immer mehr. Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente stellt das vor große Herausforderungen. Hessen hat als Ergänzung das Konzept der Deutschland-Rente entwickelt, um die private Altersvorsorge zu stärken. Der Finanzausschuss des Bundesrats hat dieses Konzept heute erneut unterstützt.
Zitat Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz:
„Immer neue Subventionen der gesetzlichen Rente durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt helfen uns auf Dauer nicht weiter. Wir müssen die private Altersvorsorge stärken und sie vor allem möglichst einfach und verständlich gestalten, damit Bürgerinnen und Bürger ihr vertrauen. Die Deutschland-Rente ist dafür ein überzeugendes Konzept. Ich freue mich, dass der Bundesratsfinanzausschuss das einmal mehr auch so sieht und heute wichtigen Grundpfeilern des Konzepts zugestimmt hat. Es liegt nun – leider auch einmal mehr – am Bund, diesen Vorschlag aufzugreifen.“
Fragen und Antworten:
Was ist die Deutschland-Rente?
Die Hessische Landesregierung brachte bereits im März 2018 mit der Deutschland-Rente einen Antrag zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge in den Bundesrat ein. 2021 stimmte der Bundesrat bereits schon einmal wesentlichen Eckpunkten zu. Die Deutschland-Rente soll nicht nur die Produkte verbessern, sondern auch die bestehenden Angebote durch den neu zu schaffenden Deutschlandfonds – einen privatwirtschaftlich geführten Fonds unter öffentlicher Aufsicht – ergänzen. Er soll ein einfaches, günstiges und renditestarkes Standardprodukt zum Selbstkostenpreis anbieten. Das bringt für die Altersvorsorge-Sparer Orientierung in einem unübersichtlichen Markt, schafft Vertrauen und hilft vor allem, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Alle sollen beim Altersvorsorge-Sparen mitmachen, es sei denn, sie sprechen sich ausdrücklich dagegen aus. Der Staat unterstützt – wie schon bisher bei der Riesterrente – durch Zulagen oder Steuervorteile.
Welche Vorteile bringt die Deutschland-Rente?
Gegenwärtig gibt es bei der geförderten privaten Altersvorsorge viel zu hohe Garantievorgaben. Das ist nur scheinbar gut für die Sparer. Denn im Ergebnis verhindern diese Garantien eine Anlage mit dem Schwerpunkt Aktien. Die Renditechancen des Produktivvermögens bleiben ungenutzt. Das Risiko einer global gestreuten Aktienanlage ist bei einem langen Anlagezeitraum begrenzt, eine Garantie also gar nicht nötig. Der Wert der gegenwärtigen Garantien wird zudem überschätzt, denn sie beziehen sich auf nominale Beträge. Ein Erhalt der Kaufkraft, an der die Inflation im Zeitablauf nagt, ist damit nicht gewährleistet.
Viele Sparer haben Sorge, in einem überteuerten Produkt zu landen. In der Vergangenheit gab es zahlreiche Berichte zu überzogenen Kosten. Hier hilft das Standardprodukt des Deutschlandfonds. Für die Konkurrenzprodukte bildet es eine Benchmark, schützt also damit auch dort vor überhöhten Kosten.
Der größte Fehler bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge ist, gar nicht erst damit zu beginnen. Allerdings fällt es den Menschen schwer, sich zu entscheiden. Sie schieben dies vor sich her und wertvolle Zeit geht verloren. Künftig sollen die Menschen automatisch bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge mitmachen, es sei denn, sie entscheiden sich bewusst dagegen. Mit dem Deutschlandfonds gibt es zumindest ein gutes und faires Produkt. Da lässt sich das Grundprinzip, dass jeder mitmachen soll, gut rechtfertigen.
Was genau hat der Bundesratsfinanzausschuss heute unterstützt?
Der Hessische Antrag spricht sich dafür aus, die Produktvorgaben zu modernisieren, um einen höheren Aktienanteil zu ermöglichen. Es soll ein Standardprodukt eingeführt werden, das die Sparer bei verschiedenen Anbietern abschließen können. Dies ermöglicht einen Kostenvergleich. Außerdem soll die staatliche Förderung vereinfacht werden.
© Pressestelle im Hessischen Finanzministerium