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Zweckentfremdung von Garagen als Lagerflächen

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Garagen ausschließlich für das Abstellen von Pkw genutzt werden dürfen. Eine Verwendung als Lagerraum für Möbel, Sperrmüll, Fahrräder, Motorräder oder ähnliches ist gemäß der Hessischen Bauordnung nicht erlaubt.
Eine solche Zweckentfremdung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Landkreises angezeigt wird. Zudem führt eine solche Nutzung zu Problemen mit Parkplätzen in den Straßen des Stadtgebietes, was verkehrsrechtlich bedenklich ist und den vielfach vorhandenen Parkdruck zusätzlich erhöht.
Da die Stadtverwaltung immer wieder entsprechende Meldungen aus dem Stadtgebiet erhält, werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, die Rechtslage zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg angezeigt werden können. © Stadt Bad Camberg