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Treffen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises/Wichtige Themen für die Frauen

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg, die nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz in den Verwaltungen arbeiten, haben sich zu einem ersten regionalen Austausch auf Einladung von Antje Linet im Löhnberger Mehrgenerationenhaus getroffen. Die berufliche Gleichstellung ist das zentrale Aufgabengebiet in der Gleichstellungsarbeit. Bei ihrem gemeinsamen Arbeitstreffen wurden die „internen“ Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten von Bürgermeister Dr. Frank Schmidt empfangen.

Die Leiterin des Frauenbüros der Kreisverwaltung und des Arbeitskreises, Ute Jungmann-Hauff, überreichte ein Exemplar des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes, verbunden mit der Bitte, Gleichstellungsfragen, Chancengleichheit und Frauenförderung im Rathaus zu unterstützen. Bürgermeister Dr. Schmidt hatte sich genügend Zeit eingeplant, um mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Umsetzung des Gesetzes zu diskutieren.

Dr. Frank Schmidt berichtete über die gute Besetzung von weiblichen Führungskräften im Rathaus und über die kostenlose Betreuung der Kindergartenkinder (ab dem ersten Lebensjahr) und der Grundschulkinder in der Gemeinde. Er betonte, dass die Kinderbetreuung ein wichtiger Standortfaktor für Familien in der Gemeinde sei, welche Beruf und Familienleben durch die Betreuung bis 17 Uhr gut vereinbaren können. „Bildung hat unentgeltlich zu sein und das fängt im Kindergarten an“, so Dr. Frank Schmidt, „das ist für mich eine Grundsatzangelegenheit.“
Die Frauen-und Gleichstellungsbeauftragten kritisierten hinsichtlich des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes, dass im Öffentlichen Dienst erst ab 50 Beschäftigten eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden muss. „Im Landkreis Limburg-Weilburg müssen einige Rathäuser somit keine Frauenbeauftragte bestellen, so Ute Jungmann-Hauff, und das Gesetz müsse somit dort nicht umgesetzt werden. „Es finden keine Beteiligungen wie die des Personalrats bei der Personalfindung, bei der Besetzung von Leitungsfunktionen, bei Beförderungen/Höhergruppierungen, Kündigungen, Organisationsveränderungen, Arbeitszeitgestaltung oder Gremienbesetzung statt“, betonte die Leiterin des Frauenbüros der Kreisverwaltung. © Landkreis Limburg-Weilburg