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Limburg: Feuerwerksverbot in der Altstadt und auf der Alten Lahnbrücke

Auch bei dem bevorstehenden Jahreswechsel gibt es Bereiche in Limburg, in denen Feuerwerk verboten ist, dazu zählen die Altstadt und die Alte Lahnbrücke.
Das Abbrennen von Böllern oder das Zünden von Raketen ist damit auch auf dem Domplatz untersagt. In der Altstadt unterhalb des Domes gibt es ein generelles Feuerwerksverbot. Grundsätzlich ist es untersagt, in der Nähe von denkmalgeschützten Fachwerkbauten Feuerwerk abzubrennen.
Ein Feuerwerksverbot gilt zudem für die Alte Lahnbrücke mit ihrem Brückenturm. Die Brücke wird für den Fahrzeugverkehr von 23.30 Uhr an für den Kfz-Verkehr gesperrt, die Sperrung wird um 0.30 Uhr wieder aufgehoben. Fußgängerinnen und Fußgänger können die Brücke ohne Feuerwerk passieren; wer mit dem Rad kommt, kann die Brücke das Zweirad schiebend überqueren.
Die Brücke wird durch Absperrgitter gesperrt. Auf und an der Brücke sowie in der übrigen Altstadt und auf dem Domplatz sind Kräfte der Polizei sowie der Limburger Stadtpolizei im Einsatz.
Ein grundsätzliches Feuerwerksverbot besteht zudem in der Nähe von Krankenhäusern, Einrichtungen zum Seniorenwohnen sowie Kindertagesstätten und Kirchen. © Stadt Limburg