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1. Tasche in Zimmer angezündet,

Weilmünster-Essershausen, Brückenstraße, Sonntag, 25.02.2024, 8.50 Uhr

(wie) In Weilmünster hat ein Mann in einem Unterkunftszimmer eine Tasche in Brand gesetzt und so für einen Einsatz der Rettungskräfte gesorgt. Gegen 8.50 Uhr wurden Feuerwehr und Polizei in die Brückenstraße in Essershausen gerufen, ...weiterlesen "Tasche in Zimmer angezündet +++ Einbruch in leerstehendes Haus +++ Auf rechtem Fahrstreifen geschlafen"

Der Marktplatz in der Ste.-Foy-Straße soll in Zukunft auch der Feuerwehr als Standort dienen, gleichzeitig weiter für das Oktoberfest genutzt werden sowie Platz für Autos bieten. Um die neue Nutzung vorzubereiten, sind noch Untersuchungen notwendig, denn der Platz ist eine vom Regierungspräsidium erfasste belastete Altfläche. Der Magistrat hat nun einen Auftrag vergeben, um dort Grundwassermessstellen einzurichten. ...weiterlesen "Untersuchungen auf dem Marktplatz in Limburg"

Wiesbaden (ots) - Großer Einsatz für die hessische Polizei: 242 Kräfte haben vergangene Woche die Wohnräume von 55 Beschuldigten durchsucht. 54 Männer und eine Frau stehen im Verdacht, Kinder- und Jugendpornografie erworben, besessen oder verbreitet beziehungsweise Minderjährige sexuell missbraucht zu haben. Der Einsatz im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften wurde vom Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) koordiniert. ...weiterlesen "LKA-HE: Kinder und Jugendliche vor Missbrauch schützen: Hessenweit 56 Wohnungsdurchsuchungen // Veranstaltungsreihe #Aktion Schutzschild startet"

Der „Frohsinn“ Niederbrechen lädt seine Mitglieder zur ordentlichen Jahreshauptversammlung am Freitag, den 08.03.2024 um 20 Uhr ins Foyer der Kulturhalle in Niederbrechen (Runkeler Straße 4) ein. Neben Ehrungen stehen auch die turnusgemäßen Vorstandswahlen auf der Tagesordnung. Die Tagesordnung ist auf der Vereinshomepage (www.frohsinn-niederbrechen.de) sowie im Vereinskasten (Gasthaus „Zur Post“, Niederbrechen) veröffentlicht.

www.frohsinn-niederbrechen.de

Text: Silke Steul

Ein radikaler Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Gehölzen ist in der Zeitspanne von 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Ab 1. März bis Ende September darf lediglich ein Form- und Pflegeschnitt zur Gesunderhaltung vorgenommen werden. Diese Regelung, auf die die Stadt Limburg hinweist, trägt zum Tier- und Pflanzenschutz bei. ...weiterlesen "Hinweis der Stadt Limburg: Rückschnitt nur bis Ende Februar"