Der Hallenbadverein Offheim hat die Stadt darum gebeten, den jährlichen Zuschuss von 35.000 auf 40.000 Euro zu erhöhen. Der Magistrat stimmt diesem Wunsch zu und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung daher, den Zuschuss ab dem kommenden Jahr anzuheben.
Der jährliche Zuschuss ist auch Bestandteil des Pachtvertrags, der seit der Übernahme des Bades im Jahr 2005 besteht. Der Hallenbadverein hatte sich gegründet, um das zunächst von der Stadt betriebene Hallenbad zu übernehmen, ohne diese Lösung wäre das Bad geschlossen worden. Nach dem Pachtvertrag wird dem Verein ein Kostenzuschuss für Wasser und Abwasser in Höhe von maximal 35.000 Euro gewährt. Der Betrag ist noch nie angehoben worden und hat daher seit 2005 Bestand.
Die Höhe des Zuschusses orientierte sich an den Betriebszahlen des Bades, als es noch unter der Regie der Stadt lief.
Allein durch die gesetzliche Vorgabe, das Becken einmal im Jahr zu leeren und eine Grundreinigung vorzunehmen, entstehen durch das Leeren und Befüllen Kosten in Höhe von rund 2000 Euro. Zudem gibt es die gesetzliche Auflage, pro Schwimmerin und Schwimmer im Bad 30 Liter Frischwasser dem Becken zuzuführen. Durch eine gegenüber dem städtischen Betrieb gestiegenen Anzahl von Nutzerinnen und Nutzer ist auch der Verbrauch von Frischwasser beim Duschen gestiegen, was auch zu einem Mehr an Abwasser führt.
Seit dem Jahr 2017 reicht der städtische Zuschuss nicht mehr aus, um die Wasserkosten und Abwassergebühren zu begleichen. Der Verein musste nachzahlen beziehungsweise der Betrag wurde gestundet und aktuell wird ein Antrag des Vereins bearbeitet, in dem er darum bittet, die Kosten für das Jahr 2019 zu erlassen. Zudem gibt es erhebliche Mehrkosten durch Wärme- und Stromlieferungen mit Preisanstiegen in einem Zeitraum von über 15 Monaten in einer Größenordnung von 65 Prozent.
Der Verein selbst erhöht den Jahresbeitrag für seine Mitglieder von 90 auf 120 Euro (ab 1. Januar 2023); Nutzer wie der Landkreis (Schulschwimmen) oder die Bundespolizei werden ab dem kommenden Jahr ebenfalls höhere Nutzungsgebühren entrichten müssen.
„Der Wunsch des Vereins nach einer Erhöhung des Zuschusses für die Betriebskosten ist begründet und nachvollziehbar“, verdeutlicht der 1. Stadtrat Michael Stanke.
Nach seiner Einschätzung leistet der Hallenbadverein, der sich seit seiner Gründung bestens etabliert hat, wichtige Arbeit, indem er die Möglichkeit zum Schwimmen und damit zum Schwimmenlernen bietet. „Gerade nach zwei Jahren Pandemie wird es für uns als Gesellschaft wichtig, den Nachholbedarf in Sachen Schwimmen gerade von Kindern und Jugendlichen aufzufangen Da sind funktionierende Schwimmbäder sehr wichtig“, so Stanke weiter. Im Jahr 2023 soll der Zuschuss 40.000 Euro betragen, in den darauffolgenden Jahren sollen sich die Zuschusszahlungen an dem vom Statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindexes orientieren. © Landkreis Limburg-Weilburg