Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg hat in ihrer Sitzung am 25. September 2025 auf Vorschlag von Magistrat und Verwaltung die Vergaberichtlinie für die Baugrundstücke im Neubaugebiet „Am Sträßchen“ beschlossen. Damit wird die Grundlage für eine transparente und ausgewogene Grundstücksvergabe geschaffen.
Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung den Verkaufspreis auf 360 €/m² festgelegt. Somit kann ein neutrales Verfahrensergebnis erzielt werden. Der größte Teil dieses kostendeckenden Preises wird durch die Erschließungskosten verursacht. Enthalten sind zudem die extrem hohen Aufwendungen für die archäologischen Ausgrabungen, die Ertüchtigung des Brückenbauwerks im Mühlweg und die Herstellung der Radwegeumleitung. Ebenfalls beinhaltet sind Zinsen, Gebühren, Infrastrukturkostenbeitrag, juristische Beratung und Vermessung.
Nach dem rechtskräftigen Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes und dem Beginn der Erschließungsarbeiten im Mai 2025 können nun die nächsten Schritte für die Grundstücksvergabe eingeleitet werden. Insgesamt stehen im Baugebiet „Am Sträßchen“ maximal 31 Baugrundstücke für die Vergabe nach den Vergabekriterien für die Einzel- und Doppelhausbebauung zur Verfügung.
„Ziel der Stadt Bad Camberg ist es, dass sich junge Bad Cambergerinnen und Bad Camberger bei uns ihren Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können und dafür nicht wegziehen müssen. Zudem benötigen wir für eine stabile Bevölkerungsentwicklung Zuzug von außen.“ Aus diesen Gründen entwickeln wir neben dem Baugebiet ,Am Sträßchen‘ gerade weitere Baugebiete in Schwickershausen, Oberselters und Würges“, erklärt Bürgermeister Daniel Rühl. „Mit der beschlossenen Vergaberichtlinie schaffen wir nicht nur Transparenz, sondern auch eine soziale Ausgewogenheit bei der Zuteilung der Grundstücke“, betont der Bürgermeister.
Die Vergabe erfolgt nach drei unterschiedlichen Modellen:
1. Einheimischenmodell (Punktesystem):
Vorrang für ortsansässige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Camberg. Dieses Modell wird gemäß dem EU-Recht angewandt und erfordert somit u.a. eine Einkommens- und Vermögensobergrenze. Gleichzeitig werden jedoch auch lokale Faktoren begünstigt, so dass insbesondere jungen ortsansässigen Familien der Erwerb angemessenen Wohnraums in ihrer Heimatstadt ermöglicht werden kann. Dieses Modell soll für den größten Teilbereich des Baugebiets mit Grundstücksgrößen zwischen ca. 460 und 575 m² Anwendung finden. Hier ist sowohl eine Einzel-, wie auch eine Doppelhausbebauung möglich.
2. Vergabe nach besonderen Voraussetzungen (Punktesystem):
In einem weiteren Teilbereich (ca. 589 bis 713 m²) wird ebenfalls ein Punktesystem zur Grundstücksvergabe angewandt. Dieses stellt ein offenes Modell dar, ohne Einkommensgrenzen und Ortsbezug. Hierbei wird insbesondere die Rückkehr von Bad Camberger Bürgerinnen und Bürgern unterstützt sowie die Ansiedlung von Neubürgern von auswärts gefördert. Hier ist die Bebauung mit Einzelhäusern vorgesehen.
3. Vergabe nach Höchstgebot:
Für bis zu vier Baugrundstücke mit ca. 480 m² Grundstücksfläche wird ein marktpreisorientierter Kaufpreis angestrebt.
Im Vorgriff zur Grundstücksvergabe soll am 1. Dezember 2025 ein Informationsabend stattfinden, bei dem die verschiedenen Vergabemodelle, das Vergabefahren und die unterschiedlichen Bebauungsmöglichkeiten nach den Vorgaben des Bebauungsplanes erläutert werden.
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet haben im Mai 2025 begonnen und sollen voraussichtlich bis September 2026 abgeschlossen sein. Die Vergabe und Veräußerung der Baugrundstücke wird durch den Magistrat erfolgen, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten.
Weitere Informationen zur Grundstücksvergabe und die gesamte Vergaberichtlinie gibt es hier: www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtentwicklung/baugrundstuecke-und-baugebiete/
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