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Einfachere Authentifizierung und erweitertes Angebot

Der Einheitliche Ansprechpartner Hessen (EAH) hat seit 21. Oktober eine neue Onlineplattform – Digitaler Service für Dienstleister, Gewerbetreibende oder Freiberufler

Gießen/Hessen. Es gibt Dinge, die nicht täglich erledigt werden. Wer hilft mir dabei, wenn ich ein Gewerbe anmelden oder mein Unternehmen bei der Handwerkskammer eintragen lassen möchte? Die Antwort lautet: der Einheitliche Ansprechpartner Hessen (EAH) – und das seit inzwischen mehr als 15 Jahren. Zuständig für die fachliche Bearbeitung des digitalen Service sind die drei Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel, den technischen Betrieb übernimmt für Hessen das Regierungspräsidium Gießen. Das Leistungsspektrum des Einheitlichen Ansprechpartners richtet sich im Schwerpunkt an Dienstleister, Gewerbetreibende oder auch Freiberufler. Am Dienstag, 21. Oktober, ist eine neue Dienstleistungsplattform unter www.eah.hessen.de bzw. https://dienstleistungsplattform.hessen.de gestartet. Sie bietet Online-Antragstellern eine modernere, benutzerfreundlichere Bedienung und die Behörden können zugleich die Verwaltungsverfahren effizienter digital bearbeiten.

Insgesamt 115 verschiedene Verwaltungsleistungen können über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen online beantragt werden. Dadurch verkürzt er die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern und macht Behördengänge und Wartezeiten überflüssig. Der Vorteil des elektronischen Verfahrens liegt auf der Hand: Keine Behördengänge und Wartezeiten mehr, stattdessen ein Ansprechpartner, der mehrere Anträge koordinieren kann, und all das rund um die Uhr.

Nachgefragte Verwaltungsleistungen sind Gewerbemeldungen, sei es An- oder Abmeldung, Anträge für Eintragungen bei den Handwerkskammern oder den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass. Bei den Online-Antragstellungen liegt der Schwerpunkt bei der Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit, etwa wie Gewerbemeldungen, Maklererlaubnisse, Ausnahmebewilligungen oder Beeidigungen als Dolmetscher. Der Einheitliche Ansprechpartner Hessen bietet auch Hilfestellung, wenn es darum geht, Formulare auszufüllen sowie Dokumente zu übermitteln. Für das jeweilige Verwaltungsverfahren steht der digitale Service als alleiniger Ansprechpartner zur Verfügung: von der Antragstellung bis zum Abschluss des Verfahrens. Er übernimmt dabei die Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen und koordiniert die gesamte Bearbeitung des Antrags mit den jeweils zuständigen Behörden. Die erleichterte Kommunikation innerhalb eines Antrags führt zu einem großen Zugewinn für alle Beteiligten.

Seit dem Start im Jahr 2009 haben sich jedoch die Anforderungen und Standards an eine digitalisierte Verwaltung enorm verändert. Eine Modernisierung war notwendig. Das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation beauftragte sowie finanzierte das Modernisierungsprojekt und begleitet es von Beginn an. Seit dem 21. Oktober erfüllt die neue Dienstleistungsplattform die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes sowie zweier europäischer Verordnungen (Single Digital Gateway) und Electronic Indentification, Authentification and Trust Services) und verfügt damit über Authentifizierungsmethoden nach dem aktuellen Standard. Anmelden kann man sich mit dem Nutzerkonto Bund (Bund-ID) oder dem ELSTER-Unternehmenskonto. Für Unternehmen aus dem europäischen Binnenmarkt ist die Identifizierung ebenfalls durch die Bund-ID möglich, weil diese auch mit digitalen Ausweismitteln der EU-Mitgliedsstaaten eingerichtet werden kann. Die effizientere und medienbruchfreie Bearbeitung der Online-Anträge durch verschiedene Stellen entlastet die Verwaltung erheblich und verbessert die Kommunikation unter den am Verfahren Beteiligten.

Wer sich als Bürgerin oder Bürger unabhängig davon informieren möchte, welche Online-Dienste die eigene Gemeinde oder Stadt anbietet, findet dies im Verwaltungsportal Hessen (https://verwaltungsportal.hessen.de/). Dort kann bis zur Kommune hinunter auf einer Hessenkarte ausgewählt oder die Suche verwendet werden. Außerdem gibt es eine Liste nach Lebenslagen.

Stichwort: Einheitlicher Ansprechpartner

Die Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners geht zurück auf die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtline. Entwickelt wurde er für Dienstleister, Gewerbetreibende und Freiberufler und sollte innerhalb der EU grenzüberschreitend ein digitales Zugangstor für Verwaltungsleistungen und Informationen bieten. Dadurch unterstützt er insbesondere auch Existenzgründungen in der Region und im ganzen Land. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger im Inland haben die Vorteile der digitalen Antragsmöglichkeiten erkannt. Nicht nur das: Tatsächlich stammt die Mehrzahl der online gestellten Anträge nicht aus anderen EU-Mitgliedstaaten, sondern aus dem Inland.

Links:

www.eah.hessen.de

https://dienstleistungsplattform.hessen.de

https://verwaltungsportal.hessen.de/

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