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Wiesbaden (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt, des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamts
Rund 51 Kilogramm Kokain, verborgen im doppelten Boden und den doppelten Wänden eines Holzschrankes, stellten Fahnderinnen und Fahnder von Zoll und Polizei bereits am vergangenen Donnerstag, 16.10.2025, in einem Lieferwagen an der Raststätte Medenbach sicher.
Der Fahrer des Lieferwagens sowie eine weitere Tatverdächtige wurden durch die Einsatzkräfte vor Ort festgenommen. Der Sicherstellung der Betäubungsmittel gingen Ermittlungen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamtes im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt voraus. Dabei ergaben sich Hinweise auf eine mutmaßliche Beschaffungsfahrt von Kokain aus den Niederlanden durch die 27- und 37-jährigen Tatverdächtigen. Es besteht der Verdacht, dass die illegalen Betäubungsmittel anschließend in eine Lagerhalle im Kreis Offenbach gebracht werden sollten.
Bei der anschließenden Durchsuchung der Lagerhalle stellten die Ermittler von Zoll und Polizei weitere gleichartige Holzschränke mit doppelter Wandung fest, die mutmaßlich zur Verschleierung von Rauschgifttransporten genutzt wurden.
Weitere Wohnungsdurchsuchungen wurden in Frankfurt am Main, im Rheingau-Taunus-Kreis sowie bei einem mutmaßlichen Mittäter in Marburg durchgeführt.
Der 37-jährigen Hauptbeschuldigten werden daneben zwei weitere Einfuhren von zusammen rund 41 Kilogramm Kokain im Januar und Juli 2025 vorgeworfen. Die Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamtes Hamburg entdeckten das Rauschgift versteckt in einer Ananas-Lieferung aus Costa-Rica. Eine weitere Betäubungsmittellieferung konnte ebenfalls in einem aus den Niederlanden nach Deutschland transportierten Schrank sichergestellt werden.
Das Amtsgericht Darmstadt erließ am 17.10.2025 auf Antrag der Staatsanwaltschaft für die am Vortag festgenommenen zwei Personen Haftbefehle und ordnete gegen die Beschuldigten den Vollzug der Untersuchungshaft an. Die Tatverdächtigen müssen sich wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten.
Weitere Auskünfte erhalten Sie über die Pressestelle des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt