Am 06. Februar 2023 ereigneten sich in der Türkei und in Syrien mehrere schwere Erdbeben. Neben Hilfsgütern von großen Hilfsorganisationen verbringen zunehmend Privatpersonen im Luftverkehr Spendengelder in die betroffenen Gebiete. Erste Feststellungen des Frankfurter Zolls zeigen, dass Reisende für mitgeführte Spendengelder mitunter keine erforderliche Barmittelanmeldung bei der Ausreise abgeben.
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main weist deshalb darauf hin, dass die Anmeldepflicht für Barmittel ab einem Betrag von 10.000 Euro auch für Spendengelder gilt. Reisende müssen bei der Ausreise die Anmeldepflicht bei einer Zollstelle vor Betreten des Luftsicherheitsbereichs erfüllt haben. Vordrucke und weitere Informationen erhalten Reisende im Internet auf www.zoll.de sowie bei jeder Zolldienststelle. Es empfiehlt sich, bei der Anmeldung Unterlagen bereitzuhalten, aus denen die Herkunft, der Verwendungszweck sowie die wirtschaftlich berechtigte Person hervorgehen. Im Falle einer Nichtanmeldung von Barmitteln drohen Bußgelder bis zur Höhe von einer Million Euro.
Der Zoll fertigt derweil Hilfslieferungen für die vom Erdbeben in der Türkei und in Syrien betroffenen Regionen mit äußerster Priorität ab.
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