Darum geht es:
Mehr als 85 Prozent der hessischen Steuerbürgerinnen und Steuerbürger erledigen
ihre Steuererklärung mittlerweile elektronisch. Hierfür stellt die Steuerverwaltung
die kostenlose und sichere Onlineplattform Mein ELSTER zur Verfügung. Bislang
antwortete das Finanzamt häufig noch mit dem Steuerbescheid in Papierform. Ab
dem Jahr 2026 soll sich das sukzessive ändern. Ab 2027 gilt dann endgültig der
Grundsatz: Wer eine Steuererklärung elektronisch abgibt, erhält künftig auch einen
elektronischen Steuerbescheid. Das ermöglicht die Neufassung der
Abgabenordnung. Der elektronische Steuerbescheid wird zur Regel, er ersetzt den
bisherigen Papierbescheid.
Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ist ein bedeutender Schritt
in Richtung Digitalisierung. Die Umstellung eröffnet zugleich auch den
Steuerpflichtigen die Möglichkeit, sich in eigenen Verwaltungsangelegenheiten
digitaler aufzustellen und die Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung effizienter
zu gestalten.
Zitat Oberfinanzpräsidentin Konstanze Bepperling:
„Der elektronische Steuerbescheid wird zum neuen Standard. Mehr als 85 Prozent
der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger geben ihre Steuererklärung elektronisch
ab und erwarten eine entsprechende Antwort. Wir reagieren künftig noch häufiger
auf dem gleichen Weg und handeln damit sicher, nachhaltig und gesetzlich Fragen und Antworten
Warum erfolgte eine Änderung?
Es erfolgte eine gesetzliche Neuregelung, um die Steuerverwaltung durch die
elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden noch effizienter und an den
Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert auszurichten. Der elektronische
Steuerbescheid wird ab 2027 zum Regelfall, während die Bekanntgabe in
Papierform zur Ausnahme wird. Eine gesetzliche Übergangsregelung für das Jahr
2026 gewährleistet, dass allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben wird, sich mit
angemessener Vorlaufzeit auf die Änderungen einzustellen – so gelingt die
Transformation zu einer digitalisierten Verwaltung bürgerfreundlich und
serviceorientiert.
Was ändert sich 2026?
Für 2026 bleibt alles beim Alten und die bestehende Vorgehensweise bei der
Bekanntgabe von Verwaltungsakten (wie Steuerbescheiden) ändert sich noch
nicht. Steuerbürgerinnen und -bürger erhalten ihre Bescheide im Jahr 2026
weiterhin nur dann elektronisch, wenn sie zuvor in ihrem ELSTER-Benutzerkonto
aktiv in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt haben. In allen übrigen Fällen
erhalten sie ihre Bescheide weiterhin in Papierform. Ein Antrag auf postalische
Bekanntgabe ist nicht erforderlich!
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027?
Nach der neuen Fassung der Abgabenordnung (Paragraph 122a) können
Verwaltungsakte ab dem 1. Januar 2027 auch ohne ausdrückliche Einwilligung
elektronisch bekannt gegeben werden. Die elektronische Bekanntgabe wird also
zum Regelfall. Dies stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung der
Steuerverwaltung dar und trägt maßgeblich zur Effizienzsteigerung sowohl auf
Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der Steuerpflichtigen bei. Sofern
Steuerbürgerinnen und -bürger über ein aktives ELSTER-Benutzerkonto verfügen
oder Bevollmächtigte (zum Beispiel Steuerberatungen) ihre Vollmachten in elektronischer Form übermitteln und ab dem 1. Januar 2027 gleichwohl die
(dauerhafte) postalische Bekanntgabe bevorzugen, haben sie die Möglichkeit,
einen entsprechenden Antrag elektronisch zu stellen. Der Antrag kann
voraussichtlich ab April 2026 eigenständig elektronisch erfasst werden.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zur elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden
finden Sie auf dem digitalen Finanzamt unter
https://finanzamt.hessen.de/steuern/bekanntgabe-von-steuerbescheiden.
Für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum persönlichen Steuerfall stehen die
Servicestellen der hessischen Finanzämter wie gewohnt zur Verfügung. Die
Kontaktdaten finden Sie unter: Finanzämter in Hessen | Ihr digitales Finanzamt
Hessen
Alle digitalen Kontaktmöglichkeiten des jeweils zuständigen Finanzamtssind unter
dem nachfolgenden Link einsehbar: https://finanzamt.hessen.de/kontakt
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