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Stadt fördert die Wiederbelebung leerstehender Geschäfte in der Innenstadt

Die Stadt Bad Camberg hat den Zuschlag für Fördermittel aus dem hessischen Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ erhalten. Schon bei der Bewerbung war klar, dass ein Teil der Gelder dazu genutzt werden soll, um die Wiederbelebung leerstehender Ladenlokale in der Innenstadt finanziell zu unterstützen und hierfür ein eigenes städtisches Förderprogramm auf den Weg zu bringen. Anfang des Jahres hat der Magistrat der Stadt Bad Camberg nun die genauen Rahmenbedingungen für diese städtische Förderung beschlossen.
Bezuschusst werden die Mietkosten bei Anmietung eines Leerstandes und der Umsetzung einer neuen Geschäftsidee darin. Dabei ist die Höhe des Mietkostenzuschusses im Zeitverlauf abfallend gestaffelt und auf ein Jahr begrenzt. So beträgt der Zuschuss in den ersten sechs Monaten 50 Prozent auf die Mietkosten, jedoch maximal 4 € pro Quadratmeter. Im sechsten, siebten und achten Monat wird die Miete mit 25 Prozent bezuschusst, bei einem Maximalbetrag von 2 € pro Quadratmeter. Und in den Monaten neun bis zwölf nach Geschäftseröffnung beträgt die Förderung noch 12,5 Prozent auf die Ladenmiete, gedeckelt von einem Betrag in Höhe von 1 € pro Quadratmeter. Nach zwölf Monaten läuft die Förderung dann aus und das Geschäft muss sich selbst tragen. „Unser Ziel ist es, gerade in der Anfangszeit die Neueröffnung eines Ladens im Sinne einer unkomplizierten Starthilfe finanziell zu unterstützen. Eine dauerhafte Subvention halten wir jedoch nicht für sinnvoll. Aus diesem Grund endet die Förderung nach zwölf Monaten“, so Bürgermeister Daniel Rühl.
Die Förderung ist in erster Linie für klassische Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomie gedacht, die eine angemessene Attraktivität ausstrahlen und auch eine gewisse Besucherfrequenz erwarten lassen. Dies wird im Einzelfall beurteilt. Die Förderung ist auf das Gebiet der Kernstadt nördlich der Bahngleise begrenzt. Das Förderprogramm ist zunächst zeitlich begrenzt bis 30. Juni 2027. Die zur Verfügung stehende Gesamtfördersumme beträgt 10.000 €.
Eine Förderung kann ab sofort beantragt werden. Die Beantragung kann formlos per E-Mail an stadtmarketing@bad-camberg.de erfolgen. Als Nachweis werden nur die Kopie des Mietvertrages und ein Grundrissplan der angemieteten Geschäftsräume benötigt. Des Weiteren muss eine kurze Beschreibung dessen, was im Laden angeboten wird und wie der Laden betrieben werden soll abgegeben werden. Hier sollen wichtige Eckdaten, wie zum Beispiel die Öffnungszeiten, angegeben werden. Grundsätzlich wird jeder einzelne Antrag im Magistrat beraten und einzeln beschlossen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Interessenten, die zwar eine Geschäftsidee, aber noch keinen passenden Raum dafür haben, können sich an Bad Camberg Marketing wenden, um zu erfahren, welche Leerstände zur Verfügung stehen. Alternativ kann man sich auch auf der Homepage der Stadtverwaltung unter https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/wirtschaftsstandort/flaechenmanagement einen Überblick über die in der Innenstadt zur Vermietung stehenden Ladenlokale verschaffen.
Die Stadtverwaltung ruft auch alle Inhaber leerstehender Geschäfte dazu auf, sich mit dem Stadtmarketing in Verbindung zu setzen, und ihren Leerstand zu melden, damit ein möglichst umfassender Eindruck über die Leerstandssituation gewonnen werden kann. Die Aufnahme in das Leerstandskataster der Stadt, sowie die Präsentation und Bewerbung auf der städtischen Homepage sind für die Vermieter kostenfrei. © Stadt Bad Camberg