Ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr berichtet auf Anfrage von BrachinaImagePress.de:
„Bei dem von Ihnen gemeldeten Flugbetrieb handelte es sich um vier Kampfflugzeuge des Taktischen Luftwaffengeschwaders (TaktLwG) 33 vom Typ TORNADO aus Büchel, die von Nörvenich aus Nachtflug durchführten.
Die Kampfflugzeuge flogen zwischen 19:33 Uhr und 19:42 Uhr Ortszeit in einem Nachttiefflugsystem das über dem Bereich Niederbrechen liegt. Dabei betrug die Flughöhe 2800 Fuß (ca. 853m über Grund) bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 415 Knoten (ca. 769 km/h).
Eine Begegnung mit einem Hubschrauber oder anderem Luftfahrzeug, die zu einer Ausweichbewegung führte, konnte auf dem Flugweg nicht festgestellt werden.
Auch flogen die Tornados am 14. Januar 2026 in dem Nachttieffluggebiet. Hier waren es jedoch nur drei anstatt vier.
Die Flüge wurden im Rahmen des normalen Trainingsflugbetriebs unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen durchgeführt.
Im Gegensatz zu militärischen Tiefflügen am Tag, die im Rahmen der freien Streckenplanung durchgeführt werden, wurde für die Durchführung von militärischen Tiefflügen in der Nacht aus Sicherheitsgründen ein Korridorsystem eingerichtet, welches besondere Anforderungen an die Hindernisfreiheit erfüllt. Diese Korridore sind etwa 10 Kilometer breit und erstrecken sich über weite Teile des Bundesgebiets. Innerhalb der Korridore sind Flüge bis zu einer Mindestflughöhe von 1.000 Fuß (ca. 300 m) über Grund zulässig und können montags bis donnerstags zwischen 30 Minuten nach Sonnenuntergang und 24:00 Uhr Ortszeit durchgeführt werden.
Selbstverständlich wird versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen, aber auf Grund der hohen Bevölkerungsdichte in der Bundesrepublik Deutschland und einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von rund 800 km/h, bei der von Kampfflugzeugen pro Minute ca. 13 km zurückgelegt werden, gibt es keine ausreichend dimensionierten, unbewohnten Gebiete, über denen der militärische Flugbetrieb ohne jegliche Lärmbelastung für die Bevölkerung durchgeführt werden könnte. Um die Ausbildungsflüge zur Nachtzeit auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren, werden diese Einsätze hauptsächlich in den Herbst- und Wintermonaten absolviert. Dadurch, dass in dieser Jahreszeit die Dunkelheit wesentlich früher eintritt, können auch die entsprechenden Nachtflüge früher durchgeführt und beendet werden. In den Sommermonaten müssten solche Flüge deutlich nach 22:00 Uhr Ortszeit durchgeführt werden.
Allgemeine Informationen zum militärischen Flugbetrieb haben wir im Internet unter Militärischer Flugbetrieb (bundeswehr.de) bereitgestellt. Ebenso haben wir in unserem Hause ein Bürgertelefon eingerichtet, damit sich die Bevölkerung auch unmittelbar mit Ihren Beobachtungen an uns wenden kann. Die Erreichbarkeiten sowie die Informationen, die wir benötigen, um Anfragen bearbeiten zu können, haben wir hier zusammengestellt: Bürgerservice rund um den militärischen Flugbetrieb (bundeswehr.de).“