Frankfurt/Main (ots) – Dank eines Fahndungshinweises nahmen Bundespolizisten am Flughafen Frankfurt am 8. Januar eine venezolanische Staatsangehörige bei ihrer Ankunft aus Madrid/Spanien fest, da sie nicht nach Deutschland einreisen darf.
Gegen die 39-Jährige liegt seit Oktober 2024 ein Einreise- und Aufenthaltsverbot vor. Grund des Verbots ist der Verdacht der beabsichtigten Ausübung der Prostitution.
Die Frau ist in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, da sie versuchte ohne gültigen Aufenthaltstitel nach Deutschland einzureisen. Nachdem ein erneuter Einreiseversuch im Oktober 2024 erfolgte, wurde das Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen sie verhängt.
Da sie nun gegen dieses Verbot verstoßen hat, leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein und ordneten die Abschiebung der Frau nach Spanien an.
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Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main