Die Verkehrsbehörde der Stadt Bad Camberg hat eine mögliche temporäre Öffnung des Schlittenweges als Verbindungsweg zwischen Erbach und Bad Camberg für den motorisierten Individualverkehr anlässlich der derzeitigen winterlichen Straßenverhältnisse einer erneuten Prüfung unterzogen.
Im Rahmen dieser wurden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort umfassend betrachtet. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist ein sicheres Miteinander von Fußgängern, insbesondere von Schülerinnen und Schülern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen nicht möglich.
Der betreffende Weg weist eine Breite von lediglich 2,95 m auf und wird regelmäßig als Schulweg genutzt. Die vorhandene Wegbreite unterschreitet deutlich die für den Fahrzeugverkehr erforderlichen Mindestmaße. Dies gilt unabhängig davon, ob eine dauerhafte oder lediglich temporäre Öffnung in Betracht gezogen würde. Alleine aus diesen rechtlichen Erwägungen scheidet jegliche Öffnung des Weges aus. Insbesondere in den Wintermonaten verschärfen sich die Risiken durch Glätte, Schnee und eingeschränkte Sichtverhältnisse erheblich, sodass eine Freigabe für den Kfz-Verkehr zudem aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich ist. Auch alternative Regelungsmodelle, wie etwa eine zeitlich begrenzte Öffnung oder eine Einbahnstraßenlösung, scheiden aufgrund der baulichen Enge und fehlender Ausweichmöglichkeiten aus.
Eine Öffnung des Weges ist daher aus den vorgenannten Gründen für den motorisierten Verkehr rechtlich und unter Sicherheitserwägungen nicht zulässig. © Stadt Bad Camberg
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