. Im Landkreis Limburg-Weilburg waren zuletzt 329 Arbeitgeber verpflichtet, auf 1.419 Arbeitsplätzen Schwerbehinderte zu beschäftigen . 346 Pflichtplätze für Schwerbehinderte blieben unbesetzt . Arbeitgeber müssen der Arbeitsagentur bis 31. März eine Anzeige abgeben
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, diese mit mindestens fünf Prozent schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Bis spätestens 31. März 2026 müssen anzeigepflichtige Arbeitgeber der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten für das Jahr 2025 anzeigen. Dies gilt auch für Unternehmen, die keine Aufforderung erhalten, die Grenze von 19 Mitarbeitern jedoch überschritten haben. Darauf weist jetzt die Limburger Arbeitsagentur hin. Continue reading „Schwerbehinderte: Arbeitsagentur prüft Beschäftigungspflicht“