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Die Blauzungensituation entspannt sich/Rhein-Lahn- und Westerwaldkreis gelten wieder als krankheitsfrei

Limburg-Weilburg. Der Handel und Weideverkehr zwischen dem Landkreis Limburg-Weilburg und Regionen im benachbarten Rheinland-Pfalz können wieder entspannter laufen. Denn neben dem kompletten Bundesland Hessen gelten mittlerweile auch viele Regionen von Rheinland-Pfalz wieder als frei von der Blauzungenkrankheit, darunter auch der Rhein-Lahn-Kreis sowie der Westerwaldkreis.
Durch die Anerkennung der genannten Gebiete als „Blauzungenfreie Gebiete“ kann nun der Handel zwischen den Landkreisen und der „kleine Grenzverkehr“ zum Beispiel auf die Weiden im Westerwald wieder entspannter erfolgen.
Folgende Landkreise gelten als frei von der Blauzungenkrankheit: Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz und Westerwaldkreis.
• Folgende Städte gelten als frei von der Blauzungenkrankheit: Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Koblenz, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken
Aber es gilt auch zu beachten, dass die In dieser Aufzählung nicht aufgeführte Landkreise weiterhin als Restriktionszonen gelten; damit unterliegen Tiere aus diesen Gebieten weiterhin den bekannten und schon seit mehreren Jahren zu beachtenden Verbringungsvorgaben (Verbringen in freie Gebiete ist nur bei geimpften Tieren möglich!)
Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg empfiehlt daher jedem Rinderhalter und auch jedem Schaf- und Ziegenhalter dringend, weiterhin seine Tiere impfen zu lassen.
Denn wenn es auch derzeit keine weiteren Einschränkungen hinsichtlich der Blauzungenkrankheit für das Verbringen von Tieren aus unserem Landkreis gibt, muss bei einem erneuten Fall von Blauzungeninfektion wieder mit erheblichen Einschränkungen im Tierverkehr gerechnet werden. Das bedeutet, dass, mit Stand von heute, dann ausnahmslos nur geimpfte Tiere (einschließlich Kälber aus geimpften Müttern) noch aus den Restriktionszonen verbracht werden dürfen.

Hintergrund:
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (unter anderem. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides“. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.
Nachdem Deutschland in den Jahren 2006-2009 von der Blauzungenkrankheit betroffen war, war es von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von dieser Tierseuche. Durch mehrere Ausbrüche gelten dann seit Dezember 2018 große Teile Süddeutschlands und Westdeutschland bis heute als betroffene Gebiete. (Quelle: www.fli.de)

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit erhalten Sie auch über die Homepage des Friedrich-Löffler-Institutes oder direkt über diesen link: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00023050/Steckbrief-Blauzungenkrankheit-2019-08-29-bf.pdf © Landkreis Limburg-Weilburg