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Grabräumungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Brechen ab 2026

Grabstätten werden nach Ablauf der Ruhezeit vollständig aufgelöst. Dazu gehört das Entfernen von Grabstein und Einfassung incl. Fundamenten, der Bepflanzung und sonstigem Grabschmuck.
Auf Wunsch können Grabstätten jedoch auch vor Ablauf der Ruhezeit geräumt werden, z.B. wenn die Pflege der Grabstätte nicht mehr gewährleistet werden kann.
Ab dem Jahr 2026 werden die Grabräumungen auf allen Friedhöfen der Gemeinde Brechen zu festen Terminen durchgeführt:
• Grabräumungsaufträge, die bis zum 31. März bei der Gemeinde eingehen, werden Mitte April (KW 17) durchgeführt.
• Aufträge, die bis zum 15. Oktober eingehen, werden Ende Oktober (KW 44) durchgeführt.
Die Beauftragung einer Grabräumung ist wie gewohnt über die Friedhofsverwaltung möglich. Die Arbeiten übernimmt der gemeindliche Bauhof. Die entstehenden Kosten werden den Auftraggebern nach erfolgter Räumung in Rechnung gestellt.
Wer die Grabräumung außerhalb dieser Fristen vornehmen lassen möchte, kann dies weiterhin jederzeit tun. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung und die Beauftragung eines Unternehmens (z.B. Steinmetz) zur Räumung der Grabstätte. Private Räumungen sind nicht zulässig.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.
Sie erreichen sie telefonisch unter 06438/9129-332 oder per E-Mail an friedhofsverwaltung@brechen.de © Gemeinde Brechen