Das Regierungspräsidium Gießen informiert: Für Menschen ist die Gefahr einer Ansteckung zwar gering, aber Einsatzkräfte müssen sich schützen
Gießen. Die Vogelgrippe ist in weiten Teilen Hessens angekommen. Deshalb müssen auch tote Vögel eingesammelt werden, die der sogenannten Geflügelpest zum Opfer gefallen sind. Dafür hat das Regierungspräsidium (RP) Gießen per Verfügungen bereits einen klaren Handlungsrahmen festgelegt, der ein schnelles und entschlossenes Handeln ermöglicht. Es ist aber unvermeidbar, dass Einsatzkräfte der Veterinärämter sowie Helferinnen und Helfer bei dieser Arbeit mit erkrankten oder verendeten Vögeln in Berührung kommen. Da sich das Virus bei infizierten Tieren in hohen Konzentrationen in allen Körperteilen und Ausscheidungen befindet, sind besondere Schutzmaßnahmen unerlässlich, wie das zuständige Arbeitsschutzdezernat im RP Gießen berichtet.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die erforderlichen Schutzmaßnahmen anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und umzusetzen. „Die Ansteckungsgefahr für Menschen ist zwar gering, aber nicht gänzlich ausgeschlossen“, sagen die Fachleute im RP Gießen. Denn die Übertragung von Vogelinfluenzaviren vom Tier auf den Menschen ist nicht sehr effektiv, das bedeutet für den Menschen nicht sehr infektiös, so die Angabe des Robert-Koch-Institutes. Wenn eine solche Infektion aber doch stattfindet, kann es auch zu schweren Erkrankungen führen.
Eine wichtige Maßnahme ist das Vermeiden der Freisetzung von Staub und Aerosolen, da diese das Virus transportieren. Empfohlen wird deshalb das Besprühen der Kadaver mit einem geeigneten Desinfektionsmittel, bevor diese bewegt werden. Zudem sollten nach Möglichkeit Greifzangen sowie reißfeste und flüssigkeitsdichte Kunststoffsäcke eingesetzt werden.
Der bundesweit tätige Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat Empfehlungen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen mit diesem speziellen Influenzavirus herausgegeben. Als persönliche Schutzausrüstung wird im Anhang der ABAS-Empfehlung genannt: Einmal-Overall (konkret: Kat III, Typ 4-B oder höherwertig), eine partikelfiltrierende Halbmaske (FFP3) mit Ausatemventil, eine Schutzbrille, enganliegend und mit Seitenschutz (für Brillenträger ist eine Korbbrille geeignet), zwei Paar Schutzhandschuhe (äußere gegebenenfalls mit langen Stulpen) und Gummistiefel. Darüber hinaus wird eine vollständig abdeckende Kopfbedeckung wie eine Kapuze empfohlen. Für das Bergen toter Wasservögel in Flachwasserbereichen sollten Wathosen und beim Einsatz von Booten Rettungswesten zur Verfügung gestellt werden.
Selbstverständlich sollten auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer entsprechend geschützt werden. Hier sind die behördlichen Einsatzleitungen gefragt. Personen ohne geeignete Schutzausrüstung sollten entweder ausgestattet oder von den Einsätzen ferngehalten werden.
Spaziergänger, die auf verendete Vögel treffen, sollten nach Möglichkeit Abstand halten und die Veterinärbehörde des jeweiligen Landkreises über den Fund informieren.
Die Empfehlungen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen mit diesem speziellen Influenzavirus vom Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe sind zu finden unter: https://www.baua.de/DE/Die-BAuA/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ABAS/pdf/Gefluegelpest
Die drei Allgemeinverfügungen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ zu finden: https://rp-giessen.hessen.de/ansprechen/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen-suche/seuchenbekaempfungsmassnahmen-vogelgrippe.
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