Regierungspräsidium Gießen genehmigt Errichtung und Betrieb eines zweiten Hochsicherheitslabors an der Philipps-Universität Marburg

Erforschung von hochpathogenen Viren
Regierungspräsidium Gießen genehmigt Errichtung und Betrieb eines zweiten Hochsicherheitslabors an der Philipps-Universität Marburg
Gießen. In Hessen gibt es rund 700 gentechnische Anlagen. Das Dezernat für Gentechnik des Regierungspräsidiums (RP) Gießen ist landesweit für alle Belange rund um das Thema zuständig. Nun hat das RP Gießen die gentechnikrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage der höchsten Sicherheitsstufe 4 der Philipps-Universität Marburg erteilt. Mit der Inbetriebnahme des S4-Hochsicherheitslabors ist Ende des Jahres bis Anfang 2027 zu rechnen.

An der Marburger Universität gibt es bereits nebenan ein S4-Labor. Das neue Hochsicherheitslabor ist jedoch deutlich größer und verfügt dazu über ein flexibles Raumnutzungskonzept. Dadurch können zukünftige und auch hochkomplexe Forschungsvorhaben effektiv umgesetzt werden. In dem neuen Labor der höchsten Sicherheitsstufe sollen gentechnische Arbeiten an hochpathogenen Viren wie zum Beispiel Ebola-Viren durchgeführt werden. Diese Arbeiten umfassen die Grundlagenforschung, aber auch vorbereitende Arbeiten zur Diagnostik und Therapie sowie zur Impfstoffentwicklung gegen relevante virale Erreger.

Sicherheit steht bei einem solchen Forschungslabor an erster Stelle. Der sichere Betrieb des S4-Hochsicherheitslabors wird unter anderem durch umfangreiche gentechnikrechtliche Nebenbestimmungen, aber auch durch zahlreiche Auflagen aus anderen Rechtsgebieten sichergestellt. „Wir sind als Regierungspräsidium eine Bündelungsbehörde“, erläutert Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Das heißt, das RP Gießen bezieht alle gesetzlich notwendigen weiteren Beteiligten in das Genehmigungsverfahren ein, außerhalb und innerhalb der Mittelbehörde. In diesem Fall waren das alleine fünf Dezernate im eigenen Haus, dazu kamen Gefahrenabwehr- sowie Infektionsschutzbehörden. „Dies ist ein Paradebeispiel, wie ein so komplexes Verfahren unter Beteiligung von zahlreichen Fachbehörden in vergleichsweise sehr kurzer Zeit nach Stand von Wissenschaft und Technik sowie rechtssicher geführt und abgeschlossen werden kann.

Durch die erteilte Gentechnik-Genehmigung sind die Universität Marburg und der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen als zentraler Bau- und Immobiliendienstleister der hessischen Landesverwaltung nun berechtigt, das Bauvorhaben plangemäß fortzuführen. Das RP Gießen erteilte für die Errichtung des Rohbaus bereits im Januar 2024 und damit 17 Monate nach Antragstellung die erste Teilgenehmigung. Die nun erteilte Errichtungs- und Betriebsgenehmigung umfasst die technische Ausstattung des Gebäudes sowie alle baulichen, technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen des Hochsicherheitslabors. Zudem werden damit die zulässigen gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 4 mit hochpathogenen Viren wie Ebola- oder Nipahvirus bewertet und genehmigt.

Stichwort: S4-Labor

In einem Labor der höchsten Schutzstufe (S4) können hochpathogene Krank¬heits¬erreger wie Ebola-, Lassa- und Marburg-Viren sicher untersucht werden. Die Voraussetzung für eine Einrichtung und den Betrieb sind im Gentechnikgesetz geregelt. Demnach muss es unter anderem eine eigene Luft-, Strom- und Wasserversorgung besitzen, also autark sein, und sich in einem alleinstehenden Gebäude befinden. Mehrstufige Sicherheitssysteme sorgen dafür, dass keine Erreger ins Freie gelangen. Die technischen Systeme und Geräte werden in einer längeren Testphase überprüft und Arbeitsabläufe, Wartungs- sowie Notfallprozesse intensiv trainiert.

Gearbeitet wird in dem neuen S4-Labor der Universität Marburg sowohl diagnostisch als auch in der Forschung. Bei importierten, hoch ansteckenden Krankheiten ist eine schnelle Diagnostik notwendig, um über Maßnahmen einer Quarantäne und Möglichkeiten zur Behandlung entscheiden zu können. Ein S4-Labor ermöglicht den sicheren Umgang mit solchen Patientenproben. Darüber hinaus können Wissenschaftlerinnen und -schaftler darin sicher hochpathogene Erreger und deren Bekämpfung gezielt erforschen.

Bislang gibt es in Deutschland vier Hochsicherheitslabore, jeweils eines in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Berlin und Hessen, zu denen nur ein Weiteres hinzukommt. Die beiden Marburger S4-Labore sind bundesweit die einzigen, das von einer Universität betrieben werden. © RP-Gießen