In einer heute zugegangenen Pressemitteilung untersagt der Landkreis die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Limburg-Weilburg.
Sie ist mit Wirkung vom 21. Juli 2026 bis auf Weiteres untersagt. Der Landkreis hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke berechtigten Anlieger.
Zur Begründung: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und den seit Wochen beziehungsweise Monaten fehlenden abflussrelevanten Niederschlägen haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Einige Fließgewässer im Landkreis sind bereits trockengefallen. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die gefallenen Niederschlagsmengen in den vergangenen Monaten liegen weit unter dem Durchschnitt. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus den oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich.
Zum Lesen der vollständigen Allgemeinverfügung bitte hier klicken: VERFÜGUNG
© Landkreis Limburg-Weilburg