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Das neue Polizeirecht ist ein voller Erfolg / eineinhalb Jahre neues Polizeirecht in Hessen

DAS NEUE POLIZEIRECHT IST EIN VOLLER ERFOLG / EINEINHALB JAHRE NEUES POLIZEIRECHT IN HESSEN
Roman Poseck: „Das neue Polizeirecht hat sich in der Praxis bewährt. Die erweiterten Befugnisse werden umfassend genutzt und haben Hessen sicherer gemacht.“

Wiesbaden. Ende 2024 ist die Novellierung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in Kraft getreten. Innenminister Roman Poseck hat heute eine Bilanz der neuen polizeilichen Befugnisse gezogen. Die aktuellen Zahlen belegen, dass die neuen Instrumente in der polizeilichen Praxis angekommen sind und flächendeckend zur Anwendung kommen.

Innenminister Roman Poseck betonte „Die Sicherheitslage bleibt angespannt. Bedrohungen von außen und innen kommen zusammen und greifen unsere Sicherheit sowie unseren demokratischen Rechtsstaat an. Mit der Novellierung des HSOG haben wir der hessischen Polizei vor eineinhalb Jahren moderne Befugnisse an die Hand gegeben, um diesen Gefahren wirksam zu begegnen. Die Zwischenbilanz fällt eindeutig aus. Das neue Polizeirecht wirkt und hat Hessen noch sicherer gemacht.

Mit der Reform haben wir Verstöße gegen polizeiliche Anordnungen, insbesondere Aufenthaltsverbote und Auflagen zur elektronischen Fußfessel, unter Strafe gestellt. Seit Inkrafttreten der Novelle wurden landesweit 521 Verstöße registriert und 476 Strafverfahren eingeleitet. Der größte Anteil geht mit 478 auf Verstöße gegen Aufenthaltsverbote zurück. Auf den Bereich des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main fällt mit 405 Verstößen der überwiegende Teil, der wiederum vor allem auf das Bahnhofsviertel zurückzuführen ist. Mit Aufenthaltsverboten verhindern wir, dass Kriminelle, z. B. Dealer, immer wieder an den Ort des Geschehens zurückkehren und den Sicherheitsbehörden gewissermaßen auf der Nase herumtanzen.

Die elektronische Fußfessel wurde seit Inkrafttreten des neuen Polizeirechts 69-mal zur Gefahrenabwehr eingesetzt, häufig zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt. Nach 35 Fußfesseln im ersten Jahr hat sich diese Zahl binnen eines halben Jahres nahezu verdoppelt. Hessen war mit der gesetzlichen Regelung Vorreiter; andere Länder haben mittlerweile vergleichbare Regelungen geschaffen bzw. werden diese noch umsetzen.

Zum Schutz der Bevölkerung vor schwerwiegenden Gefahren haben wir außerdem die Präventivhaft verlängert. Sie kommt zum Einsatz, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende schwere Straftat vorliegen. Der sogenannte Unterbindungsgewahrsam gemäß §§ 32, 35 HSOG wurde seit der Reform über 3.400-mal angeordnet, davon der größte Anteil mit über 1.950 Fällen mit einer Dauer von bis zu sechs Tagen.

Auch der erweiterte Einsatz von Bodycams in Wohnungen hat sich bewährt. Die Bodycam kam seit der HSOG-Novelle 772-mal in Wohnungen zum Einsatz, um dringende Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit abzuwehren. Das ist ein erheblicher Sicherheitsgewinn für unsere Einsatzkräfte und für die Betroffenen, gerade in besonderen Konfliktlagen.

Hessen ist bundesweit Vorreiter bei dem KI-gestützten Videoschutz im Frankfurter Bahnhofsviertel, der seit April auch die Hauptwache und die Konstablerwache umfasst. In 28 Echtfällen wurde die gezielte Suche mittels künstlicher Intelligenz bislang beantragt, überwiegend zum Auffinden vermisster Personen, darunter 18 vermisste Minderjährige. Dass ein vermisstes 16-jähriges Mädchen in einer akuten Krisensituation nur einen Tag nach der Vermisstenmeldung durch das System lokalisiert und in Sicherheit gebracht werden konnte, zeigt eindrucksvoll, dass die Videoschutzanlage Leben retten kann. Zudem schützen wir auf Grundlage des neuen Polizeirechts besonders gefährdete Religionsstätten mit Videoschutzanlagen, so an der Westendsynagoge in Frankfurt und an der Synagoge in Darmstadt. Diese Maßnahme ist angesichts des gestiegenen Antisemitismus leider erforderlich. Wir setzen damit ein wichtiges Signal für die jüdischen Gemeinden in unserem Land.

Die Zahlen nach eineinhalb Jahren belegen, dass die neuen Befugnisse in der Praxis angekommen sind und umfassend genutzt werden. Sie schützen die Bürger ebenso wie unsere Polizisten. Aus der Praxis habe ich durchweg positive Rückmeldungen zu den erweiterten Möglichkeiten im Interesse der Sicherheit erhalten. Wir werden diesen Weg konsequent weitergehen und unsere Sicherheitsbehörden auch künftig bestmöglich ausstatten. Neue Herausforderungen brauchen neue Antworten. Das gilt in dieser Zeit vor allem auch für die Sicherheitspolitik.“

HINTERGRUND
Die Novellierung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde am 12. Dezember 2024 vom Hessischen Landtag beschlossen und trat am 19. Dezember 2024 in Kraft. Sie umfasst unter anderem die Strafbarkeit von Verstößen gegen Aufenthaltsverbote, die Erweiterung der elektronischen Fußfessel, den Einsatz von Bodycams in Wohnungen und bei den Stadtpolizeien, Rechtsgrundlagen für den KI-gestützten Videoschutz und die KI-gestützte Datenanalyse sowie Regelungen zur Drohnenabwehr. Die genannten Zahlen umfassen den Zeitraum seit Inkrafttreten der Novellierung bis Ende Juni. © HMdIS