Springe zum Inhalt

Innenminister Poseck begrüßt europäische Entscheidung im Kampf gegen Kindesmißbrauch

INNENMINISTER POSECK BEGRÜßT EUROPÄISCHE ENTSCHEIDUNG IM KAMPF GEGEN KINDESMISSBRAUCH

Roman Poseck: „Kinderschutz ist nicht verhandelbar. Der digitale Raum darf kein rechtsfreier Raum sein.“
Wiesbaden/Brüssel. Auf europäischer Ebene ist die Verlängerung der sogenannten Interims-Verordnung zur freiwilligen Aufdeckung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet beschlossen worden. Anbieter von E-Mail- und Messengerdiensten dürfen damit weiterhin auf freiwilliger Basis unverschlüsselte Inhalte automatisiert auf Missbrauchsdarstellungen durchsuchen und Verdachtsfälle an die zuständigen Stellen melden. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ist von der Regelung nun ausdrücklich ausgenommen. Die Regelung war bereits im April 2026 ausgelaufen. Heute hat der Rat der Europäischen Union einer Verlängerung bis April 2028 zugestimmt.
Innenminister Roman Poseck betonte: „Der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt gehört zu den wichtigsten Aufgaben unseres Rechtsstaates. Hinter jedem einzelnen Bild und jedem einzelnen Video steht ein reales Kind, dem schwerstes Leid zugefügt wurde. Ich begrüße die Entscheidung auf europäischer Ebene ausdrücklich, dass die Anbieter wieder freiwillig Missbrauchsdarstellungen an die Strafverfolgungsbehörden melden können. Diese Entscheidung war mehr als überfällig.
Nach einer monatelangen Hängepartie auf EU-Ebene, konnten Anbieter von Kommunikationsdiensten nicht mehr freiwillig Darstellungen sexualisierter Gewalt an die Strafverfolgungsbehörden melden. Somit entstand eine gefährliche Schutzlücke für Kriminelle. Ohne die freiwilligen Meldungen der Diensteanbieter wären unsere Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Netz auf einem Auge blind. Ein erheblicher Teil der Ermittlungsverfahren in Hessen geht auf solche Hinweise zurück, die über das Bundeskriminalamt an die Länder übermittelt werden. Im Kampf gegen Kindesmissbrauch ist es gelungen, dass sich die Anbieter verantwortlich fühlen und abscheuliches Material freiwillig an die Strafverfolgungsbehörden melden. Diese Unterstützung ist wertvoll, um Kriminelle dingfest zu machen und Kinder besser zu schützen.
Zugleich kann die Verlängerung dieser Übergangsregelung nur ein Zwischenschritt sein. Wir brauchen endlich eine dauerhafte europäische Lösung. Ich appelliere an alle Beteiligten, die Verhandlungen über die Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet zügig und mit Augenmaß zum Abschluss zu bringen.
Dabei müssen der wirksame Schutz von Kindern und die Wahrung der Vertraulichkeit der Kommunikation in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Der digitale Raum darf kein rechtsfreier Raum sein.“
Die Interims-Verordnung sieht eine befristete Ausnahme von den europäischen Datenschutzregeln für elektronische Kommunikation vor. Sie ermöglicht es Anbietern nummernunabhängiger Kommunikationsdienste, ihre Dienste freiwillig nach Missbrauchsdarstellungen zu durchsuchen. Die Regelung war zum 3. April 2026 ausgelaufen, nachdem sich Rat und Parlament zunächst nicht auf eine Verlängerung verständigen konnten. Nach Angaben der Europäischen Kommission ist Europa weltweit der größte Standort für Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet.
Parallel verhandeln Rat, Parlament und Kommission über eine dauerhafte Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet. Die Hessische Landesregierung setzt sich in diesem Zusammenhang seit Langem für wirksame Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum ein. Hierzu zählt insbesondere die Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen, um Täter identifizieren und Kinder aus laufenden Missbrauchssituationen befreien zu können. © HMdIS