Die Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe gibt vor, dass Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Auf den Friedhöfen der Stadt Limburg steht diese Prüfung in der Zeit vom 15. bis 19. August an.
Das Prüfergebnis wird schriftlich festgehalten, nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen. Nach der aktuellen Friedhofsordnung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen auf den Grabstätten dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür sind bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten die Verfügungsberechtigten, bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten.
Die Stadt führt die Standfestigkeitsüberprüfung der Grabmale nicht selbst durch, sondern hat den Auftrag an die Firma Grabmalprüfung Becker & Weißbach, Inh. Dipl.- Ing. Manfred Becker, 61279 Grävenwiesbach vergeben. Ein Team der Firma wird die Grabmale auf den Friedhöfen der Stadt Limburg in dem Zeitraum vom 15. bis 19. August 2022 durchführen. Nähere Informationen erteilt die Friedhofsverwaltung auf Anfrage unter der Telefonnummer (06431) 203–362.
Sollten Grabmale nicht standsicher sein, werden diese bei akuter Gefahr unverzüglich durch Beschäftigte des Städtischen Betriebshofes niedergelegt. In mindergefährlichen Fällen wird der Grabstein mit einem Aufkleber versehen. Die ordnungsgemäße Befestigung hat dann zeitnah (innerhalb von drei Wochen) zu erfolgen. Es werden erneute Kontrollen durchgeführt. © Stadt Limburg