LKA-HE: Gem. Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Ffm und des
Hessischen Landeskriminalamtes // Ermittlungsverfahren gegen fünf
Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Ffm nach Ermittlungen in Chatgruppen
In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt
am Main wurden am heutigen Tag durch Einsatzkräfte des Hessischen
Landeskriminalamtes bei vier Beschuldigten Durchsuchungsbeschlüsse des
Amtsgerichts Frankfurt am Main vollstreckt. Bei den Beschuldigten handelt es
sich um aktive Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Gegen
einen der vier Polizeibeamten wird aufgrund des Verdachts der Verwendung von
Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen bis 2018 ermittelt. Den drei
weiteren Beamten wird in diesem Zusammenhang Strafvereitelung im Amt, einem
dieser Beamten zusätzlich die Verletzung des Dienstgeheimnisses, vorgeworfen.
Die Durchsuchungsbeschlüsse stützen sich auf die Ergebnisse von Ermittlungen in
Chatgruppen eines Messengerdienstes und führten unter anderem zur Sicherstellung
diverser Mobiltelefone.
Im Rahmen dieser Ermittlungsmaßnahmen ergab sich der Anfangsverdacht für eine
Verletzung des Dienstgeheimnisses gegen einen weiteren Polizeibeamten des
Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Auch für diesen Beamten wurde ein
Durchsuchungsbeschluss erwirkt und vollstreckt.
Weiterführende Presseauskünfte zum Ermittlungsverfahren sind der
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorbehalten und können zurzeit aufgrund der
aktuellen Ermittlungen nicht erteilt werden.
Den betroffenen Polizeibeamten wurde ein Verbot des Führens der Dienstgeschäfte
ausgesprochen. Weitergehende beamten- und disziplinarrechtliche Maßnahmen werden
derzeit durch das Polizeipräsidium Frankfurt am Main geprüft.
(C) Hessisches Landeskriminalamt