Der Magistrat der Stadt Limburg und die Betriebskommission Stadtlinienverkehr empfehlen der Stadtverordnetenversammlung am Montag, 17. November, die Änderung der Satzung über die Gebühren an Parkscheinautomaten und in Parkhäusern zu beschließen.
Mit der neuen Regelung, die am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt, werden zusätzliche Parkflächen in die Gebührenordnung aufgenommen und neue, kundenfreundlichere, flexible Ticketmodelle eingeführt.
„Wir schaffen zum einen neue, offizielle Parkmöglichkeiten stadtnah in der Limburger Südstadt, mit der auf kurzem Weg entweder die Züge genutzt werden können, oder auch die Innenstadt zum Einkaufen besucht werden kann. Außerdem verstätigen wir im ICE-Parkhaus faire Preise, um mehr Nutzungsmöglichkeiten in Zeiten von Dienstreisen und Homeoffice zu gewährleisten“, erläutert der Betriebsleiter des Stadtlinie und 1. Stadtrat Michael Stanke.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Aufnahme des Parkdecks Güterbahnhof in die Gebührenordnung. Das Parkdeck mit rund 130 Stellplätzen war bisher ausschließlich Pendlerinnen und Pendlern auf der Strecke Limburg–Frankfurt vorbehalten. Da die entsprechenden Finanzierungsverträge zwischen der Stadt Limburg, der Stadt Frankfurt und der Deutschen Bahn teilweise ausgelaufen sind, soll die Fläche nun anteilig auch für Kurzzeitparker geöffnet werden. Für diese gelten künftig dieselben Tarife wie auf dem Parkplatz Tal Josaphat. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr sowie samstags von 8 bis 18 Uhr beträgt die Gebühr 0,50 Euro je angefangene 30 Minuten, sonntags ist das Parken kostenfrei. Für Pendlerinnen und Pendler bleiben die bisherigen Sonderkonditionen bestehen: Das Monatsticket kostet 15 Euro, das Jahresticket 80 Euro. Während die Parktickets für Pendler weiterhin über die Mobilitätszentrale erhältlich sind, wird für Kurzzeitparker künftig auch das Handyparken ermöglicht.
Auch im Park & Ride-Parkhaus Limburg Süd am ICE-Bahnhof wird das Angebot an Ticketvarianten erweitert. Neben den bisherigen 24-Stunden-, Wochen-, Monats- und Jahrestickets werden künftig zusätzliche Zeiträume eingeführt, um den Parkenden eine größere Flexibilität zu bieten. Neu angeboten werden 3-Tage-Tickets für 3,50 Euro, 5-Tage-Tickets für 6 Euro, 10-Tage-Tickets für 9 Euro, 15-Tage-Tickets für 12,50 Euro sowie 20-Tage-Tickets für 18 Euro. Die bisherigen Tarife von 2 Euro für 24 Stunden, 7 Euro für eine Woche, 25 Euro für einen Monat und 250 Euro für ein Jahr bleiben unverändert bestehen.
Darüber hinaus werden auch die bestehenden Parkflächen des Stadtlinienverkehrs in der Satzung aktualisiert. In der Tiefgarage im Verwaltungs- und Kulturzentrum in der Diezer Straße 17–19 beträgt die Gebühr weiterhin 1,50 Euro pro Stunde, die Nutzung ist rund um die Uhr möglich.
In den Parkhäusern „Westliche Altstadt“, „Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)“ und „Galeria“ vormals Karstadt (Im Zuge der Satzungsänderung erfolgt die Umbenennung des bisherigen Parkhauses „Karstadt“ in Parkhaus „Galeria“ aufgrund der Namensänderung des gleichnamigen Kaufhauses)
gilt ebenfalls ein Stundentarif von 1,50 Euro. Zusätzlich werden dort Tagestickets zum Preis von 7,50 Euro angeboten. Auf dem Parkdeck Friedhof ist eine Gebühr von 1,50 Euro je Stunde zu entrichten. Dort gelten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 14 Uhr eine Höchstparkdauer von zwei Stunden und zwischen 14 und 18 Uhr eine Höchstparkdauer von vier Stunden. Samstags ist das Parken zwischen 8 und 12 Uhr für maximal zwei Stunden möglich.
Für verschiedene Parkflächen bietet der Stadtlinienverkehr weiterhin die Möglichkeit von Dauermietverträgen an. Die monatlichen Gebühren betragen für den Parkplatz Eisenbahnstraße 59,50 Euro, für das Park- und Garagenhaus „Westliche Altstadt“ sowie das Parkhaus „Galeria“ jeweils 71,40 Euro.
Im Parkdeck Güterbahnhof (59,50 Euro), im Parkdeck Friedhof (50 Euro) und im Parkhaus am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB, 107,10 Euro) können derzeit jedoch keine neuen Dauerparker aufgenommen werden.
Darüber hinaus besteht im Parkhaus „Galeria“ die Möglichkeit eines sogenannten Quartiersparkplatzes, der in den Abend- und Nachtstunden zwischen 18 und 8 Uhr genutzt werden kann. Die Monatsgebühr beträgt auch hier 71,40 Euro.
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