Insgesamt 4.436 Unterschriften hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens bis zum Ende des 23. Januar eingereicht. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den von der Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschluss, die Population der Stadttauben durch die Beauftragung eines Falkners zu reduzieren.
Bereits nach Eingang der Unterschriften in der Stadtverwaltung hatten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros damit begonnen, diese zu prüfen. Dabei wurde kontrolliert, ob die Person eindeutig identifizierbar und wahlberechtigt in Limburg ist. Es verblieben 3.310 gültige Unterschriften – erforderlich waren 2.672 Unterschriften, das entspricht 10% der wahlberechtigten Limburger Bürgerinnen und Bürger. Damit hat das Bürgerbegehren Erfolg. Nun liegt die Entscheidung bei der Stadtverordnetenversammlung, ob ein Bürgerentscheid erfolgt oder sie ihren gefassten Beschluss vom 13.11.2023 aufhebt.
In einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung wird sich am 19. Februar darüber beraten. Eine Sondersitzung ist erforderlich, damit ein möglicher Bürgerentscheid gemeinsam mit der Europa- und Landratswahl am Sonntag, 9. Juni, stattfinden könnte. Der Bürgerentscheid muss an einem Sonntag innerhalb von drei bis sechs Monaten nach der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, diesen durchzuführen, erfolgen.
Der Bürgerentscheid verläuft wie eine Wahl mit einem Ja oder Nein der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aus Limburg. Erfolg hat der Bürgerentscheid nur, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen und zugleich 25 Prozent der dann wahlberechtigten Bevölkerung diesem mit einem Ja zustimmen.
Wird dieses Quorum von 1/4 der Stimmberechtigten beim Bürgerentscheid weder von den "Ja"- noch von den "Nein"-Stimmen erreicht, hat die Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheit zu entscheiden. © Stadt Limburg