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Limburg: Betriebshof der Stadt ist bestens auf den Winter vorbereitet

Geschäftiges Treiben auf dem Betriebshof der Stadt Limburg: Alle Fahrzeuge stehen bereit. Ein untrügliches Zeichen für die jährliche Winterschulung. Dabei werden nicht nur die Handgriffe zum Anbringen der Schneepflüge sowie das Be- und Entladen von Streumaterial geübt, sondern auch die Fahrzeuge überprüft und winterfest gemacht.

Die ersten Schneeflocken der vergangenen Tage und der erste Frost haben signalisiert, dass der Winter unmittelbar bevorsteht. „Unsere regelmäßigen Schulungen zeigen Jahr für Jahr, wie gut wir vorbereitet sind, wenn der erste Schnee in Limburg fällt. Bisher konnten wir alle wichtigen Straßen rechtzeitig räumen“, erklärt der Erste Stadtrat Michael Stanke und zeigt sich, ebenso wie Amtsleiter Michael Gros, zufrieden mit den Mitarbeitenden des Betriebshofs.

Wie in jedem Jahr werden die Mitarbeitenden des Bauhofs vor dem Wintereinbruch an Geräten und Fahrzeugen geschult. „Wenn es schneit, muss jeder Handgriff sitzen und alle müssen wissen, was zu tun ist“, betont Michael Menier, Abteilungsleiter des Bauhofs. Sobald Schnee angekündigt wird, ist das Personal in Rufbereitschaft – denn das Wetter hält sich nicht an Arbeitszeiten. Rund um die Uhr sorgen die Mitarbeitenden dafür, dass Straßen und Wege sicher bleiben, damit alle gut zur Arbeit oder nach Hause gelangen.

Pro Schicht sind rund 32 Personen im Einsatz: Große Räumfahrzeuge halten die Hauptverkehrswege frei, kleinere Trupps räumen Gehwege an städtischen Liegenschaften in der Kernstadt und den Stadtteilen. Insgesamt sind bis zu 200 Kilometer Straße zu betreuen, darunter Landes- und Kreisstraßen im Stadtgebiet. Im vergangenen Winter wurden etwa 120 Tonnen Salz verbraucht, vergleichsweise wenig, wie Menier berichtet. Neben Einsätzen wegen Reifglätte gab es einige Schneelagen, die größere Maßnahmen erforderten.

Für die kommende Saison ist die Salzhalle erneut mit rund 300 Tonnen Salz befüllt. Neu hinzugekommen sind zwei Kleinsilos mit einem Fassungsvermögen von jeweils rund 3,5 Kubikmetern. Sie dienen zum Befüllen kleinerer Fahrzeuge wie dem Geräteträger. Ein weiteres Kleinsilo wird demnächst geliefert und im Schleusenweg in der Nähe des Parkbades aufgestellt. „Es dient als Anfahrstation für die Kleinfahrzeuge, da diese weniger Salz fassen können und sonst zu häufig zum Betriebshof zurückfahren müssten“, erläutert Menier.

Auch der Fuhrpark wurde erweitert: Ein neuer 7,5-Tonner mit Streuer, Abroller und Schneepflug steht für seinen ersten Winterdienst bereit, ebenso ein neues Kleinfahrzeug (3,5 Tonnen), das zum Streuen und Räumen eingesetzt wird.
Um klar festzulegen, welche Straßen zuerst geräumt werden, ist das Straßennetz in Kategorien eingeteilt. Zudem gibt es Absprachen mit dem Landkreis Limburg-Weilburg, wer wo und wann tätig wird.

Nach folgenden Kriterien wird geräumt:

1. Wichtige Straßen für den überörtlichen Verkehr
2. Straßen mit starkem Berufsverkehr
3. Straßen mit Linienbusverkehr
4. Zufahrten zu Krankenhaus, öffentlichen Kindertagesstätten, Schulen und Feuerwehrgerätehäusern
5. Steigungs- und Gefällestrecken über 10 % (außer Stichstraßen)
6. Industrie- und Gewerbegebiete (Montag bis Freitag)
7. Fußgängerzone
8. Radwege

Der Schnee darf also leise vom Himmel rieseln und alles in eine weiße Winterlandschaft verwandeln. So schön das aussieht – es bedeutet nicht nur für die Mitarbeitenden des Betriebshofs frühes Aufstehen. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Straßen angrenzen, müssen sicherstellen, dass die Gehwege geräumt und gestreut werden. Wenn notwendig sogar mehrmals täglich. Das stellt insbesondere Berufstätige und ältere Menschen vor Herausforderungen: Viele sind während der Räumzeiten nicht zu Hause oder körperlich nicht in der Lage, die Pflicht zu erfüllen. Gestreut werden sollte überwiegend mit Splitt oder Granulat; Salz ist nur an gefährlichen Stellen wie Treppen oder steilen Strecken erlaubt.
Kommt es aufgrund unterlassener Räumung oder mangelnder Verkehrssicherung zu einem Unfall, können Grundstückseigentümer für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

Erhält die Stadt Kenntnis darüber, dass der Räumpflicht nicht nachgekommen wird, werden die Eigentümer zunächst schriftlich erinnert. Erfolgt weiterhin keine Räumung, folgt eine Anhörung und die Androhung einer Ersatzvornahme. In diesem Fall beauftragt die Stadt ein Unternehmen, das die Verkehrssicherung übernimmt – die Kosten werden den Eigentümern in Rechnung gestellt. Bisher musste die Stadt diese Maßnahme erst einmal anwenden.
Wer seine Räumpflicht nicht selbst erfüllen kann, muss für Ersatz sorgen – etwa durch einen Hausmeisterdienst, Nachbarn oder Familienangehörige. Gleichzeitig gilt: Eigenverantwortung ist gefragt. Wer bei schwierigen Witterungsverhältnissen nicht zwingend das Haus verlassen muss, sollte abwägen, ob das wirklich notwendig ist. © Stadt Limburg