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Landkreis Limburg-Weilburg ist für Waldbrände gewappnet/Bürgerinnen und Bürger sollen keine Kippen wegwerfen

Limburg-Weilburg. Der Landkreis Limburg-Weilburg tut alles, um bei aktuell hoher Trockenheit Waldbrände zu verhindern bzw. bei Ausbrüchen wie diese Woche zwischen Münster und Wolfenhausen schnellstmöglich einzudämmen. Wie das geschieht, erläutert Georg Hauch, der in der Kreisverwaltung Fachdienstleiter Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz sowie Kreisbrandinspektor ist: „Im hiesigem Landkreis haben wir dies zunächst konzeptionell mit den Einsatzstichwörtern „F Wald 1“ und „F Wald 2“ gelöst und mit den Stadt- und Gemeindebrandinspektoren besprochen. Unter dem Einsatzstichwort F Wald 1 ist zu verstehen: Brand eines Waldes oder Wiese mit geringer oder einer Ausbreitungsgefahr oder unbekannte Lage in Wald und Wiese“. In der Regel kämen hier zunächst nur Mannschaften und Fahrzeuge der örtlichen Feuerwehr eines Stadt- und Ortsteils zum Einsatz. Unter dem Einsatzstichwort F Wald 2 sei der Brand eines Waldes oder einer Wiese mit der Gefahr der weiteren Ausdehnung zu verstehen. Hierzu würden mehrere Feuerwehren eines Bereiches oder gar alle Feuerwehren in einer Gemeinde alarmiert. Diese in einem Erlass vorgegeben Einsatzmittel werden im Landkreis Limburg-Weilburg durch eine Drohnenstaffel des Deutschen Roten Kreuzes Limburg ergänzt, welche die Einsatzstelle auf der Luft in einer Wärmebildkamera beobachtet und so der Einsatzleitung einen wertvollen Überblick bietet. „Alle Festlegungen sind im Einsatzleitrechner hinterlegt, somit auf Knopfdruck zu alarmieren. Weitere Maßnahmen werden sodann vor Ort nach erster Erkundung entschieden“, erläutert Georg Hauch. Fast jährlich würden die aktuellen Stände der einsatzfähigen Feuerwehrfahrzeuge mit deren Löschwasserinhalt hinterfragt, in einer Liste aufgearbeitet und der Zentralen Leitstelle, dem Katastrophenschutz und den Stadt- und Gemeindebrandinspektoren zur Verfügung gestellt. Der Fachdienstleiter der Kreisverwaltung berichtet: „Mit den örtlichen Förstern findet auf kommunaler Ebene der Städte und Gemeinde ein regelmäßiger Austausch statt. Der Landkreis organisiere, wie Georg Hauch berichtet, zudem Fortbildungen oder Themenbezogene Vorträge. Auch der Einsatz des Polizeihubschraubers mit dem Außenlastbehälter zur Aufnahme von Löschwasser wurde im hiesigem Landkreis bereits geübt. Örtlich stimmten sich die Kommunen mit den umliegenden Landwirten ab. Diese seien sodann in Kenntnis der aktuellen Aufnahmekapazitäten der dortigen Transportfässer, so Hauch. Aktuell ist man an der Aufnahme von „Temporäre Hubschrauberlanden“ in den einzelnen Kommunen in den Plan, welches gemäß den Vorgaben zum Sonderschutzplan Waldbrand erfolgt.
Das Hessische Umweltministerium warnt aufgrund der sommerlichen Temperaturen und der Trockenheit weiterhin vor hoher Waldbrandgefahr in weiten Teilen des Landes. Die Niederschläge in der vergangenen Woche haben nur zu einem vorübergehenden und sehr lokalen Rückgang der Gefahr geführt. Große Teile Hessens sind seit längerem ohne ergiebige Niederschläge geblieben. Eine Umstellung der Wetterlage verbunden mit nachhaltig ausreichenden, landesweiten Niederschlägen ist aktuell nicht in Sicht. Für die laufende Woche und das Wochenende wird verbreitet mit einer mittleren bis hohen, lokal sogar sehr hohen Waldbrandgefahr für Hessen gerechnet. Daher bleibt die zweithöchste Alarmstufe für Waldbrandgefahr, Alarmstufe A, die seit dem 18. Juli gilt, auch weiterhin bestehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird unter anderem sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. In besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen kann es zur Schließung von Grillstellen kommen. Auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen ist nicht ausgeschlossen. Das Ministerium bittet zudem alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen muss darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch entlang von Straßen achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkw dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Auch heiße Fahrzeuge können nämlich einen Brand auslösen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren. Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden die Bürgerinnen und Bürger hier: umwelt.hessen.de/wald/klimastabiler-wald/waldbrandgefahr © Kreis Limburg-Weilburg