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HZA-F: Frankfurter Zoll überprüft Kurier-, Express- und Paketdienstleister – Bundesweite Schwerpunkprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging gestern im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art.

Im Stadtgebiet Frankfurt am Main überprüften 40 Zöllnerinnen und Zöllner in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Frankfurt am Main befragten insgesamt 87 Personen von 25 Unternehmen zu ihren Arbeitsverhältnissen. In drei Unternehmen wurden Geschäftsunterlagenprüfungen begonnen. "Wir stellen immer wieder fest, dass Arbeitszeiten nicht oder nur teilweise bezahlt werden, und dadurch der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wird. Zum Beispiel bekommen die Betroffenen für die Beladung der Fahrzeuge oder die Fahrten zwischen den Paketzentren und dem ersten Zustellort oft kein Geld", so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in 36 Fällen Anhaltspunkte auf Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen.

In drei Fällen muss aufgrund der Erwerbstätigkeit von Ausländern im Nachgang eine Prüfung in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde erfolgen. Weiterhin muss in 21 Fällen näher überprüft werden, ob der allgemeine Mindestlohn gezahlt wurde.

Darüber hinaus wurden mutmaßlich 44 sonstige Verstöße festgestellt, insbesondere gegen die Passmitführungspflicht, die Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung der Arbeitsstundenaufzeichnungen sowie gegen die Pflicht zur Sofortmeldung.

Die Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern derzeit noch an.

Zusatzinformation:

Seit dem 01.01.2026 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von 13,90 Euro je Zeitstunde.

Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main