Genehmigung von festgelegten Betriebsbereichen für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion erforderlich
Hessen Mobil ist ab sofort Genehmigungsbehörde für festgelegte Betriebsbereiche für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion. Die entsprechende „Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung – AFGBV“ ist Anfang Juli in Kraft getreten.
Die Verordnung trifft Regelungen für die Zulassung und den Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion Stufe 4 der Kategorisierung der SAE (Society of Automotive Engineers). Somit wird der nationale Rechtsrahmen zum autonomen Fahren vervollständigt.
Ziel ist es, einen Regelbetrieb dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr in festgelegten Betriebsbereichen zu ermöglichen. Bei Fahrzeugen der Stufe 4 wird der Fahrer zum Passagier und kann die komplette Fahraufgabe in spezifischen Anwendungsfällen an das Fahrzeugsystem übergeben. Für deren Betrieb ist neben einer gültigen Betriebserlaubnis, die durch das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt wird, die Genehmigung des durch den Fahrzeughalter festgelegten Betriebsbereichs erforderlich – also die Straßen, auf denen sich das Fahrzeug später bewegen soll. Die Genehmigung erfolgt unter Einbindung der betroffenen Kommune.
Diese Genehmigung erfolgt für Straßen in Landes- und Kommunalverwaltung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Hessen Mobil wurde durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen diese Aufgabe übertragen.© Hessen Mobil