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Gleichstellung jetzt online beantragen

• Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden
• Antragstellung jetzt online möglich

Menschen mit Behinderungen, deren Grad der Behinderung (GdB) weniger als 50, aber mindes-tens 30 beträgt, können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass ihr Arbeitsplatz aufgrund ihrer Behinderung gefährdet ist oder sie deswegen keinen geeigneten Arbeitsplatz finden. ‚Gleichgestellte‘ haben nach Angaben der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar grundsätzlich diesel-ben Rechte wie schwerbehinderte Menschen. Das Gesetz schütze auch sie stärker vor Kündi-gungen als nicht-behinderte Beschäftigte. Sie können außerdem finanzielle Hilfen für einen Ar-beitsplatz erhalten, der ihren besonderen Ansprüchen Rechnung trägt. Zudem haben gleichge-stellte Arbeitnehmer Zugang zu speziellen Fachdiensten und der Förderung der Integrationsäm-ter. Zuschüsse oder andere Formen der Förderung erleichtern es Arbeitgebern in wirtschaftlicher Hinsicht, sie einzustellen und dauerhaft zu beschäftigten.

Ausnahmen der Gleichstellung Anders als schwerbehinderte Menschen haben Gleichgestellte allerdings keinen Anspruch auf Zusatzurlaub, kostenlose Beförderung im Personennahverkehr oder auf eine besondere Alters-rente. Sie erhalten auch keinen Schwerbehindertenausweis. Antrag online stellen Der Antrag auf Gleichstellung ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, die das Ver-fahren nunmehr auch online anbietet. Weitere Informationen und den Online-Service gibt es un-ter bit.ly/3T2SmVw. © Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar