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Bundesregierung macht sich stark für Amateurmusik mit neuer Förderung

Anlässlich einer erneuten Bundesförderung von Amateurmusik ruft Martin Rabanus, Bundestagsabgeordneter aus Taunusstein, alle Musikensembles und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich zur Bewerbung auf: „Sehens- und hörenswerte Kunst gibt es nicht nur auf großen Bühnen. Unsere Kultur lebt ebenso davon, dass Laien das Rampenlicht suchen und mit Engagement und Herzblut ihr Können präsentieren. Ich hoffe darauf, dass wir mit der Förderung Kunst- und Kulturschaffende aus unserem Wahlkreis aktivieren und motivieren können.“

Hintergrund:
Ab sofort können sich Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich um eine Förderung von Projekten aus dem Amateurmusikfonds bis zu 50.000 € bewerben.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite: Lokale Projekte können eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit wirken (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände), können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 50.000 EUR erhalten.

Anträge können bis zum 15.06.24 gestellt werden, die Projektlauf-zeit geht vom 15.09.2024 bis zum 30.09.2025.
Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die FAQs, Förderbedingungen und den Link zur Antragstellung) finden sich hier: www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds
Telefonische Beratung erfolgt unter +49 (0)30 60 98 07 81 – 35 Für Rückfragen und weitere Informationen steht auch das Wahl-kreisbüro in Taunusstein zur Verfügung.

©Michael Gerhardt | Wahlkreisbüro Martin Rabanus, MdB