Der polizeibekannte 37-jährige Deutsche war im ICE 1015 von Köln in Richtung Frankfurt unterwegs. Bei der Fahrscheinkontrolle durch die Zugbegleiterin stellte er fest, dass er versehentlich in den falschen Zug eingestiegen war.
Über die Fahrpreisnacherhebung war der Mann so erbost, dass er keine Angaben zu seinen Personalien machen wollte und die Bahnmitarbeiterin stattdessen beleidigte. Diese informierte kurzerhand zwei uniformierte Bundespolizisten, die sich auf dem Weg zum Dienst befanden. Nach erfolgter Identitätsfeststellung weigerte sich der 37-Jährige, den vorgeschrieben Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Er trat den Bundespolizisten vielmehr mit geballten Fäusten entgegen und äußerte, "dass man die Sache auch anders klären könne." Die Beamten brachten ihn daraufhin zu Boden, fesselten ihn und nahmen ihn vom Fernbahnhof des Frankfurter Flughafens mit zur nächstgelegenen Wache. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 2,3 Promille. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten zudem eine geringe Menge Kokain. Die Bundespolizei ermittelt nun unter anderem wegen des Verdachts der Beleidigung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann auf freien Fuß gesetzt.
Ebenfalls ohne Fahrschein von Köln nach Frankfurt unterwegs war ein polizeibekannter 42-jähriger Deutscher. Gegenüber der alarmierten Streife verhielt er sich am Fernbahnhof des Frankfurter Flughafens so aggressiv, dass die Beamten ihm Handschellen anlegen mussten. Hierbei leistete er heftigen Widerstand, wobei er sich eine blutende Kopfverletzung zuzog. Als die Beamten ihn mit Unterstützung einer weiteren Streife zur Wache bringen wollten, trat er nach ihnen und beleidigte sie in russischer Sprache.
Eine Versorgung der Wunde durch den hinzugezogenen Rettungsdienst lehnte der Mann auf der Wache ab, vielmehr setzte er die Widerstandshandlungen fort. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten eine geringe Menge Cannabis.
Ein Atemalkoholtest ergab 1,75 Promille. Auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde durch einen hinzugezogenen Arzt zudem eine Blutprobe durchgeführt.
Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts der Leistungserschleichung, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gegen den Mann. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der 42-Jährige die Wache schließlich verlassen.
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