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BPOL-F: Versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Aufenthalts-, Betäubungsmittel- und Waffengesetz

Beamte der Bundespolizei konnten (noch) schlimmeres verhindern, die zuvor genannten Straftaten sind jedoch die Bilanz einer Streitigkeit am Freitagmorgen im Hauptbahnhof Frankfurt am Main.

Zunächst eskalierte eine verbale Streitigkeit darin, dass ein 25-jähriger marokkanischer Staatsangehörige am Haupteingang einen ca. 15 cm großen Stein in Richtung eines 29-Jährigen aus Werdohl (NRW) sowie eines 35-Jährigen aus Egelsbach warf. Diese konnten dem Wurf jedoch ausweichen, sodass der Stein zu Boden fiel.

Die Streitigkeiten verlagerten sich sodann in Richtung des Querbahnsteiges und drohten in eine körperliche Auseinandersetzung zu münden. Dies konnte durch Beamte der Bundespolizei unterbunden werden.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurde festgestellt, dass sich der Steinewerfer unerlaubt in Deutschland aufhält. Zudem wurden bei ihm bei einer Durchsuchung eine Kleinmenge an Betäubungsmitteln sowie ein Einhandmesser aufgefunden. Gegen den 25-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen wird nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Aufenthalts-, Betäubungsmittel- und Waffengesetz ermittelt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er in Richtung der Ausländerbehörde Frankfurt entlassen.

Bei dem Vorfall wurde keiner der Kontrahenten verletzt.

© Bundespolizeiinspektion Frankfurt am Main