Wiesbaden / Kelkheim (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, des Hessischen Landeskriminalamts
und des Polizeipräsidiums Westhessen
In der Nacht von Donnerstag, den 7. März 2024 auf Freitag, den 8. März 2024, kam
es gegen 5.00 Uhr zu einer Geldautomatensprengung in Kelkheim
(Main-Taunus-Kreis). Durch die Explosion, die mittels Einleitung eines Gasgemisches herbeigeführt wurde, entstand am Geldautomaten ein hoher Sachschaden. Bargeld aus dem Geldautomaten konnten die Täter nicht entwenden.
Aufgrund von zügig eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen im Rahmen des Einsatz- und Fahndungskonzeptes der hessischen Polizei mit einer Großfahndung, konnte
zunächst das von den Tätern für die Anfahrt und die Flucht verwendete Fahrzeug
aufgefunden und anschließend in den Abendstunden des 8. März ein dringend
Tatverdächtiger durch Kräfte des Hessischen Landeskriminalamtes und des
Polizeipräsidiums Westhessen festgenommen werden.
Bei dem festgenommenen Beschuldigten handelt es sich um einen 34-jährigen
togoischen Staatsangehörigen, der bereits vom Landgericht Gießen am 11. Juni
2021 wegen einer Geldautomatensprengung und der Verabredung zu einer - weiteren
- solchen Straftat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt
wurde und diese bis Juli 2023 vollständig verbüßt hat. Er wird auf Antrag der
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main dem Haftrichter am Amtsgericht
Frankfurt am Main vorgeführt werden, der über die Anordnung von
Untersuchungshaft zu entscheiden hat. Die Fahndung nach einem weiterem
Tatverdächtigen dauert an.
Ebenfalls in der Nacht zum 8. März konnte eine Sprengung in Mörfelden-Walldorf
durch das Einsatzkonzept der Polizei vereitelt werden. Die Täter hatten bereits
Sprengstoff und Zündschnüre ausgelegt. Sie ergriffen die Flucht, als sie einen
Streifenwagen der Polizei erkannten.
Im Jahr 2024 kam es in Hessen bislang zu 9 Geldautomatensprengungen, in 4 Fällen
konnten die Täter insgesamt rund 228.000 Euro Bargeld aus den Automaten
erbeuten. Die Höhe des verursachten Sachschadens mit knapp 2,5 Mio. Euro ist
enorm und übersteigt die des Stehlgutes bei Weitem.
Die Ermittlungen wegen Geldautomatensprengungen werden in Hessen zentral und in enger Zusammenarbeit durch die BAO effectus der hessischen Polizei und der
Task-Force-Einheit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die
Eingreifreserve, geführt. In den Ermittlungs- und Strafverfahren der
Generalstaatsan-waltschaft Frankfurt am Main befinden sich derzeit 22
festgenommene mutmaßliche Geldautomatensprenger in Untersuchungshaft. Seit
Gründung der BAO effectus und Implementierung des Einsatz- und
Fahndungskonzeptes der hessischen Polizei konnten bereits mehr als 80
Tatverdächtige ermittelt werden, davon allein 31 im Jahr 2023. Zudem ist es
gelungen, seit 2023 insgesamt 18 Personen - davon 5 in diesem Jahr - auf
frischer Tat oder kurz nach der einer Geldautomatenspren-gung festzunehmen.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt