Bis zur vorgezogenen Bundestagswahl, die voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025 stattfindet, sind es weniger als drei Monate. Bis dahin müssen die Wahllokale organisiert und die Wahlunterlagen vorbereitet sein und die notwendige Technik reibungslos funktionieren. Doch eine freie und unabhängige Wahl lebt auch von den freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die zumeist aus Bürgerinnen und Bürgern bestehen.
Stadtrat und Wahlleiter Michael Stanke zeigt sich besorgt über die immer geringere Bereitschaft der Bürger, an einer Wahl aktiv mitzuwirken. „Das Recht auf eine demokratische Teilhabe ist keineswegs selbstverständlich, wie der Blick in unsere Geschichte oder auch aktuell in die Welt zeigt. Durch die aktive Teilnahme von Ehrenamtlichen am Wahlprozess wird dieser für die Wähler transparenter und der Eindruck wird vermieden, dass die Wahl durch Verwaltungsorgane beeinflussbar ist. Daher rufe ich aktiv dazu auf: Melden Sie sich als ehrenamtlicher Wahlhelfer!“, verdeutlicht Stanke.
Zu den Aufgaben einer Helferin oder eines Helfers im Wahllokal gehört die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl. Zudem überprüfen sie beispielsweise die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses und eines Ausweisdokuments, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Auch die Stimmabgabe durch die Wählenden ist erst möglich, wenn der Wahlhelfer die Wahlurne für den Einwurf freigegeben hat.
Zu guter Letzt unterstützen die Ehrenamtlichen bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in ihrem Wahlbezirk. Hierzu gehört insbesondere die Auszählung der Stimmzettel.
Wenn Interesse besteht, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei einer Wahl mitzuwirken, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu muss die Wahlberechtigung vorliegen, die bei der anstehenden Bundestagswahl an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft ist und das Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein. Sind die Vorgaben erfüllt, erfolgt der Einsatz bei einer Wahl so weit möglich in Wohnortnähe. Als Aufwandsentschädigung erhält jeder Wahlhelfer ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ von der Stadt Limburg, das zur anstehenden Bundestagswahl auf 50 Euro erhöht wird.
„Sollten sich nicht ausreichend Freiwillige als Wahlhelfer melden, können Wahlberechtigte verpflichtet werden, dieses Ehrenamt zu übernehmen“, erklärt Stanke. Eine Ablehnung ist dann nur aus wichtigen Gründen möglich, wie berufliche Verhinderung, Krankheit oder körperliche Beeinträchtigung. In der Regel sind bei einer Wahl in der Stadt Limburg rund 84 Wahlhelfer in den 14 Wahllokalen eingesetzt. Für die Auszählung der Briefwahl sind es etwa 70 Helferinnen und Helfer.
Bei Interesse an diesem Ehrenamt – das kann sich auch lediglich auf die kommende Bundestagswahl beziehen – sind auf der folgenden Webseite weitere Informationen zu finden: https://www.limburg.de/Wahlhelfergesucht
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