Limburg-Weilburg. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bäche, Flüsse und Seen wird im Landkreis Limburg-Weilburg mit Wirkung vom 1. August 2022 bis auf Weiteres untersagt. Diese Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke berechtigten Anliegerinnen und Anlieger.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und den seit Wochen beziehungsweise Monaten fehlenden abflussrelevanten Niederschlägen haben sich in den Gewässern sehr niedrige
Wasserstände eingestellt. Einige Fließgewässer im Landkreis sind bereits trockengefallen. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die gefallenen Niederschlagsmengen in den vergangenen Monaten liegen weit unter dem Durchschnitt. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus den oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Die angeordnete Untersagung des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs ist geeignet, die Gewässer vor Beeinträchtigungen durch eine weitere Verringerung der Wasserführung zu schützen sowie eine Verschlechterung der durch die langanhaltende, extreme Trockenheit kritischen Gewässerzustände zu vermeiden und damit die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern vor weiterem Schaden zu bewahren. Die Untersagung bezweckt ferner, vorsorglich die Lebensgrundlage Wasser, wasserökologische Belange sowie das Wohl der Allgemeinheit zu schützen und zu erhalten. Sie ist ein geeignetes Mittel zur Absicherung der ökologischen, wassermengen- und wassergütewirtschaftlichen Anforderungen. © Landkreis Limburg-Weilburg
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