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Innenminister verleiht der Stadt Nidda die Zusatzbezeichnung „Johannes-Pistorius-Stadt“

Roman Poseck: „Der Namenszusatz würdigt eine herausragende Persönlichkeit der Stadtgeschichte. Er hebt außerdem die auch heute unverzichtbaren Werte von Toleranz, Nächstenliebe und Zusammenhalt hervor.“

Wiesbaden/Nidda. Innenminister Roman Poseck hat heute der Stadt Nidda offiziell die Zusatzbezeichnung „Johannes-Pistorius-Stadt“ verliehen. Es handelt sich um die zweite Verleihung dieser Art seit Inkrafttreten des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes (KommFlex) am 12. Februar 2026, mit dem zugleich § 13 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) angepasst wurde.

Innenminister Roman Poseck betonte: „Ich freue mich sehr, der Stadt Nidda heute offiziell die Zusatzbezeichnung ‚Johannes-Pistorius-Stadt‘ verleihen zu dürfen. Damit würdigen wir eine herausragende Persönlichkeit, die die Geschichte der Stadt in ganz besonderer Weise geprägt hat und deren Wirken bis heute fortlebt. Johannes Pistorius steht für Toleranz, Nächstenliebe und den Mut zum Ausgleich in einer Zeit großer religiöser und gesellschaftlicher Umbrüche. Als Reformator, Seelsorger und Gelehrter hat er nicht nur die Einführung der Reformation in Nidda maßgeblich vorangetrieben, sondern sich zugleich für ein friedliches Miteinander und gesellschaftlichen Zusammenhalt eingesetzt.

Die von ihm gelebten Werte Verantwortung, Bildung und Mitmenschlichkeit sind bis heute identitätsstiftend für die Stadt Nidda. Sie prägen das gesellschaftliche Leben und das Selbstverständnis der Bürger und werden durch zahlreiche Initiativen, Veranstaltungen und Projekte aktiv weitergetragen. Mit der Zusatzbezeichnung wird dieses besondere Erbe nun auch nach außen sichtbar gemacht. Sie stärkt das Bewusstsein für die eigene Geschichte, fördert den Zusammenhalt vor Ort und verpflichtet zugleich, die mit ihr verbundenen Werte auch in Zukunft zu bewahren und weiterzuentwickeln.
Von den 421 Städten und Gemeinden in Hessen führen bislang nur wenige eine solche Zusatzbezeichnung. Mit Nidda wird nun die 67. Kommune in diesen Kreis aufgenommen. Das unterstreicht die besondere Bedeutung dieser Auszeichnung und die strengen Maßstäbe, die bei ihrer Verleihung angelegt werden. Ich freue mich daher sehr, dem einstimmigen Antrag der Stadtverordnetenversammlung von Nidda mit der heutigen Überreichung der Verleihungsurkunde nachkommen zu können.“
Hintergrund
Mit der im Zuge des KommFlex vorgenommenen erstmaligen Einführung einer gesetzlichen Vorschrift zur Entziehung eines einmal verliehenen Namenszusatzes kann die Verleihung von Namenszusätzen flexibilisiert werden. Durch diese Regelung wird auch einer langjährig erhobenen Forderung des Hessischen Heilbäderverbandes Rechnung getragen.

Zukünftig können Gemeinden auf Antrag die Prädikatstitel „Heilbad“, „Kurort“ oder „Kurstadt“ nach Zustimmung des Magistrats auch als Namenszusatz gemäß § 13 Abs. 2 HGO verliehen werden. Die Prädikatsvoraussetzungen sind in der vom für den Tourismus zuständigen Hessischen Minister erlassenen Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort (KurortV HE) festgelegt. Wurde das Prädikat einmal erteilt, kann das Innenministerium ihn zum Namensbestandteil erheben.

Die betreffenden Prädikate unterliegen gemäß KurortV HE einer regelmäßigen Überprüfung; bei Wegfall der Anerkennungsvoraussetzungen können diese wieder aberkannt werden. Tritt ein solcher Fall ein, kann nunmehr auch eine Entziehung des Namenszusatzes auf Grundlage dieser kommunalrechtlichen Vorschrift vorgenommen werden. Die fehlende Entziehbarkeit stand bislang einer flexibleren Verwaltungspraxis entgegen:

Die Regelung bezieht sich nicht ausschließlich auf die genannten Prädikate; sie gilt auch für andere Namenszusätze.

Weitere Informationen sind unter https://innen.hessen.de/kommunales/kommunen/gemeinden-und-landkreise zu finden.

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