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Grundsteuern bleiben unverändert: Stadt verschickt keine neuen Bescheide

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erhalten für das Jahr 2024 in der Regel keine neuen Jahresbescheide über die zu zahlende Grundsteuer. Dieser Verzicht auf neue Bescheide ermöglicht es der Stadt, Kosten zu sparen. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B wurden seit 2022 in Bad Camberg nicht mehr geändert. Neue Bescheide werden nur verschickt, wenn sich die Besteuerungsgrundlagen ändern.
Bei einer vierteljährlichen Zahlungsweise sind die Zahlungstermine der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei einer jährlichen Zahlungsweise gilt der 1. Juli als Termin. Bei Fragen steht das Personal der Steuerabteilung unter der Rufnummer 06434-202 222 gerne zur Verfügung. © Stadt Bad Camberg