Im Rahmen der Grundsteuerreform geht die Stadt Bad Camberg im Gegensatz zu etlichen hessischen Kommunen, die - auch im benachbarten Umfeld - aufgrund der allgemein schwierigen Haushaltslage die Grundsteuer erhöhen müssen, im Jahr 2025 nicht über die Hebesatzempfehlungen des Hessischen Finanzministeriums hinaus. Dies hatte die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Magistrats bereits im November beschlossen und sich damit an die Empfehlungen des Landes gehalten.
„Wir leisten damit einen Beitrag zur Einlösung des politischen Versprechens, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral ausfallen wird. Das ist uns gelungen, wenngleich nicht belastungsneutral für jeden Einzelnen“, erklärt Bürgermeister Daniel Rühl. „Konsequenz aus der Reform des Landes ist, dass es in unserer Stadt Steuerpflichtige geben wird, die eine höhere Grundsteuer zahlen werden und dass es auf der anderen Seite Steuerpflichtige geben wird, die eine niedrigere Grundsteuer entrichten müssen. In Summe werden wir als Stadt Bad Camberg jedoch im Jahr 2025 kein höheres Grundsteueraufkommen erzielen als in den Jahren zuvor und die Reform damit im Ergebnis nicht für Steuererhöhungen nutzen.“
Die Grundsteuer A wird daher im Jahr 2025 von 400 v.H. auf 348,27 v.H. sinken, ebenso die Grundsteuer B von 400 v.H. auf 328,73 v.H. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt in Bad Camberg auch im Jahr 2025 unverändert bei 400 v.H.
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