Wer klassische Zigaretten oder auch E-Zigaretten kauft, muss 18 Jahre, also volljährig sein. Das sieht das Jugendschutzgesetz vor. Die Einhaltung des Gesetzes zu kontrollieren, ist in Limburg Aufgabe des Ordnungsamts. Die jüngste Kontrolle gegen Ende des vergangenen Jahres führte bei elf Testkäufen zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, teilte der 1. Stadtrat Michael Stanke den Stadtverordneten mit.
Kioske, Tankstellen und Lebensmittelmärkte wurden dabei von den Testkäufern aufgesucht, die dort Tabakwaren verlangten. Insgesamt 16 Verkaufsstellen, vor allem in der Kernstadt gelegen, teilweise auch in den Stadtteilen, wurden dabei in die Kontrolle einbezogen. Nach Angaben des federführenden Ordnungsamts wurde in elf Fällen Tabakware verkauft, ohne nach dem tatsächlichen Alter der Testkäufer zu fragen. Verkäufer sind nach dem Jugendschutzgesetz verpflichtet, bei Zweifeln hinsichtlich des Alters die Vorlage eines Ausweises zu verlangen. Dies gilt insbesondere beim Verkauf von Alkohol (Spirituosen und Alkopops) und Tabakwaren.
In fünf Betrieben wurde eine Abgabe der Tabakwaren an die Testkäufer abgelehnt. „Die Kontrolle zeigt, dass wir uns mit dem Ordnungsamt einer großen Bandbreite an Aufgaben widmen und keineswegs nur den ruhenden Verkehr im Blick haben“, verdeutlicht der 1. Stadtrat. Die Häufigkeit der Verstöße zeige, wie wichtig die Kontrollen seien.
Gegen die elf Verkaufsstellen, die die Tabakwaren ausgegeben haben, sind nun von der Stadt Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, die mit Bußgeldern geahndet werden. Bei Erstverstößen wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro fällig, bei wiederholten Verstößen steigt das Bußgeld. Da bei den Verkäufen zudem keine Quittungen ausgegeben wurden, sind diese Fälle der Finanzverwaltung gegenüber angezeigt worden.
Als Testkäufer stehen dem Ordnungsamt Jugendliche unter 18 Jahren zur Verfügung. © Stadt Limburg