Bereits mehrfach hat der Landkreis Limburg-Weilburg über die Umtauschpflicht von Papierführerscheinen informiert. Die sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ verlieren seit dem 19. Juli 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Im Einzelnen richtet sich dies nach dem Geburtsjahr der Inhaberinnen und Inhaber. Ein alter Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt werden.
Um eine Überlastung der Verwaltungen zu verhindern, hat der Gesetzgeber den Umtausch in einem zeitlichen Stufenplan geregelt.
Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Papierführerschein ausgetauscht sein muss
1953 bis 1958 19.07.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025 Continue reading „Umtauschpflicht des Papierführerscheins“